Eschershausen (rus). Immer wieder wurden Beschwerden darüber vorgetragen, dass in der Brunnengasse zu schnell gefahren oder verkehrsgefährdend geparkt werde. Dies veranlasste die Stadt Eschershausen, verkehrsregelnd einzugreifen. Im Rahmen einer Verkehrsschau unter Beteiligung der Anlieger, des Straßenverkehrsamtes und der Polizei wurde unter Abwägung aller Gesichtspunkte die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches als die sinnvollste Lösung erachtet. Die Beschilderung wurde nun aufgestellt.
In dem verkehrsberuhigten Bereich sind alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Es darf nur noch Schrittgeschwindigkeit gefahren und an gesondert ausgewiesenen Stellen geparkt werden. In den übrigen Bereichen ist das Parken nicht zulässig. Das Erfordernis einer gesonderten Parkverbotsbeschilderung ist damit nicht mehr gegeben, weshalb die Schilder entlang der Volksbank auch abgebaut wurden. Das Parken in der Brunnengasse ist damit nur noch auf dem Parkplatz gegenüber dem ehemaligen Schleckergebäude erlaubt.
Die Einhaltung der neuen Verkehrsregelung wird von dafür zuständigen Stellen kontrolliert und bei evtl. Verstößen werden diese geahndet. Die Stadt Eschershausen und die Anlieger hoffen, dass sich die Verkehrsteilnehmer an diese neue Regelung halten werden und es zu keinen weiteren Beschwerden kommen wird.
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