Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Sonntag, 01. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige

Hameln (red). Die Stadt verschärft die Regeln für den Weihnachtsmarkt. Wer Glühwein trinken oder eine Bratwurst essen möchte, muss gegen Corona geimpft oder genesen sein. Besucher erhalten an den Zugängen zum Weihnachtsmarkt Bändchen, um ihren Impfstatus gegenüber den Standmitarbeitern nachweisen zu können. Die Stadt kündigt außerdem verstärkte Kontrollen an: Sollte es zu schwerwiegenden Verstößen kommen, „könnte der Weihnachtsmarkt an dem betreffenden Tag im Extremfall sogar ganz geschlossen werden“, heißt es aus der Verwaltung. 

Die Unsicherheit ist groß: Steigende Infektionszahlen auf der einen, weihnachtlicher Budenzauber auf der anderen Seite – passt das zusammen? „Ja“, sagt das Rathaus, aber nur, wenn strenge Sicherheits- und Hygienevorschriften beachtet werden. „Wir bewegen uns exakt in dem Rahmen, den das Land Niedersachsen aktuell vorgegeben hat“, betont die Verwaltung. 

Ursprünglich hatte die Stadt den Weihnachtsmarkt nach der 3G-Regel geplant. Danach hätten neben Geimpften und Genesenen auch getestete Personen Speisen und Getränke bestellen und verzehren dürfen. Nach Abstimmung mit dem Landkreis Hameln-Pyrmont setzt die Stadt nun auf 2G. „Die hohen Infektionszahlen zwingen uns zu dieser Verschärfung“, begründet die Stadt ihr Vorgehen. Parallel werde der Sicherheitsdienst verstärkt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes sollen die Einhaltung der Regeln kontrollieren – teilweise auch unterstützt durch Einsatzkräfte der Polizei. 

Der Weihnachtsmarkt beginnt am Mittwoch, 24. November, und dauert bis Donnerstag, 30. Dezember. Heiligabend und an den Weihnachtstagen bleibt der Markt geschlossen. Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 10 bis 20 Uhr, freitags und samstags von 10 bis 22 Uhr und sonntags von 11 bis 20 Uhr. 

Was Besucher und Standbetreiber beachten müssen – wir haben alles Wissenswerte zusammengefasst: 

Für wen gilt die 2G-Regelung? 
Die 2G-Pflicht betrifft alle, die auf der Fläche des Weihnachtsmarktes etwas trinken oder essen oder ein Fahrgeschäft nutzen möchten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Dies gilt auch für Personen, die ein ärztliches Attest vorweisen können, dass sie sich nicht impfen lassen dürfen (diese Personen müssen einen tagesaktuellen, negativen Test vorlegen). Die 2G-Pflicht gilt nicht an den Kunsthandwerk-Ständen. 


Wo erhalte ich ein Bändchen? 
An den Zugängen zum Weihnachtsmarkt an der Osterstraße, der Emmernstraße, der Ritterstraße und der Bäckerstraße werden kleine Buden aufgebaut, an denen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes die Bändchen ausgeben. Besucher müssen dazu ihr Impfzertifikat oder ihren Genesenen-Nachweis sowie ihren Personalausweis vorlegen. Die Bändchen gelten für die gesamte Dauer des Weihnachtsmarktes. Die Hameln Marketing und Tourismus GmbH (HMT) hat 200.000 Bändchen bestellt. Sollten die Bändchen im Verlauf des Weihnachtsmarktes vergriffen sein, stellen die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes um: Dann gibt es einen Stempel mit dem jeweiligen Datum auf den Handrücken. 

Benötigen auch Jugendliche ein Bändchen? 
Zwar fallen Jugendliche unter 18 Jahren nicht unter die 2G-Regelung. Da aber das Standpersonal im Zweifel nicht erkennen kann, wie alt die jeweilige Person ist, empfiehlt es sich für Jugendliche, ebenfalls ein Bändchen oder einen Tagesstempel zu besorgen. Dazu genügt es, wenn sie einen gültigen Personal- oder Schülerausweis vorlegen. Bei Kindern ist ein Bändchen entbehrlich. 

Wie kann ich Wartezeiten bei der Bändchen-Ausgabe vermeiden? 
Es gibt die Möglichkeit, schon vorab Bändchen zu erhalten: morgen (Samstag) von 9.30 bis 13 Uhr sowie Montag (22. November) bis einschließlich Mittwoch (24. November) von 10 bis 16 Uhr im Infocenter an der Deisterallee. Auch hier müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. 

Darf ich für meine Freunde Glühwein bestellen? 
Das ist nur erlaubt, wenn die Freunde über ein Bändchen oder einen Tagesstempel verfügen. Nur derjenige, der geimpft oder genesen ist, darf Speisen oder Getränke entgegennehmen und verzehren. 

Was ist, wenn ich nur über den Weihnachtsmarkt bummeln möchte? 
Wer nur bummeln möchte, ohne etwas zu verzehren, kann dies ohne jede Einschränkung tun. Die Geschäfte in der Innenstadt sind weiterhin ohne 2G-Regelung erreichbar. 

Ist der Weihnachtsmarkt „sicher“? 
Stadt und HMT unternehmen alles, um Gefahren möglichst zu vermeiden. Ein Hygienekonzept wurde erarbeitet und mit dem Landkreis abgestimmt. Voll umschlossene Unterstände an den Marktbuden sind danach nicht erlaubt. Die Stände wurden so gemischt und mit Abstand zueinander positioniert, dass Nahkontakte zwischen Kunden weitgehend unterbleiben. Wichtig für Besucher: Sie sollten auch selbst darauf achten, dass Abstände eingehalten werden. Sollte es zu eng werden, empfehlen die Veranstalter, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Über den gesamten Weihnachtsmarkt verteilt finden sich Desinfektionsmittelspender. Zusätzlich werden Hinweistafeln mit den einzuhaltenden Abstandsregeln und Hygienevorschriften aufgestellt. 

Wie tragen die Standbetreiber zur Sicherheit bei? 
Die Standbetreiber sind verpflichtet, separate Eingänge und Ausgänge zu schaffen. Dabei müssen Distanzmarkierungen am Boden durch Personenleitsysteme ergänzt werden, um größere Menschenansammlungen zu vermeiden. Außerdem sind die Standbetreiber angehalten, Desinfektionsmittelspender aufzustellen und den Ausgabetresen regelmäßig zu reinigen. Die Standmitarbeiter müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen oder sich durch eine geeignete Barriere aus Glas oder Plexiglas von Kunden abschirmen; die Mitarbeiter müssen geimpft, genesen oder mindestens zweimal wöchentlich getestet sein.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255