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Sonntag, 01. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
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Hameln-Pyrmont (red). Nachdem am 9. Oktober 2021 der Ausbruch der Geflügelpest in einer Entenhaltung im Landkreis Cloppenburg festgestellt wurde, folgten bis zum 15. November 2021 fünf weitere Ausbrüche in Geflügelhaltungen in den Landkreisen Aurich, Cloppenburg, Nienburg und Osnabrück. 

Seit dem 21. Oktober 2021 wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus H5 (HPAIV H5) auch bei 13 Wildvögeln in Niedersachsen nachgewiesen. Betroffen sind hierbei bislang die küstennahen Regionen. Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Bekämpfung wird nach der Geflügelpestverordnung und nach EU-Recht durchgeführt. Bei einem vermehrten Auftreten von Todesfällen beim Geflügel oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme im Geflügelbestand sind unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchzuführen. Das Risiko einer weiteren Übertragung des Virus durch Wildvögel und ein möglicher Eintrag in Nutzgeflügelhaltungen werden vom Friedrich-Loeffler-Institut als hoch eingestuft. Geflügelhalter im Landkreis Hameln-Pyrmont sind angehalten, die Biosicherheitsmaßnahmen ggf. zu optimieren und strikt einzuhalten. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln, die das Virus übertragen können, sollten vermieden werden. Futter, Wasser und Einstreu sollte vor Verunreinigung durch Wildvögel geschützt sein. 

In vielen Teilen Niedersachsens dürfen Geflügelhalter aufgrund der aktuellen Lage bereits Ihre Tiere nur noch in Ställen halten. Da bisher im Landkreis Hameln-Pyrmont und in den angrenzenden Landkreisen keine positiven Befunde bei Wildvögeln oder beim Hausgeflügel aufgetreten sind, wurde bisher keine Allgemeinverfügung zur Aufstallung des Geflügels erlassen. Da sich die Ausbreitungslage allerdings kurzfristig ändern kann, muss jederzeit mit der amtlichen Anordnung einer Aufstallung des Geflügels im Landkreis Hameln-Pyrmont gerechnet werden. Das Veterinäramt empfiehlt allen Geflügelhaltern, sich auf diesen Fall bereits jetzt vorzubereiten. 

Sollte die Aufstallung angeordnet werden, ist Geflügel ausschließlich in geschlossenen Ställen zu halten. Alternativ können die Tiere unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Netze oder Gitter zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln können genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen. Eine Ansteckung von Menschen mit Geflügelpest kann nach derzeitigem Kenntnisstand bei intensiven direkten Kontakt zum infizierten Geflügel vorkommen. Insgesamt ist das Risiko jedoch auch als sehr gering einzuschätzen. Bei einem Fund von toten Wildvögeln (insbesondere Greifvögel, Enten und Gänse) sollte dies dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Singvögel und Tauben sind kaum empfänglich für das Virus und müssen nicht gemeldet werden. 

Aktuelle Informationen zur aviären Influenza sind hier http://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/ zu finden. Das Veterinäramt des Landkreises Hameln-Pyrmont ist telefonisch unter 05151/903 2514 zu erreichen.

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