Höxter (red). Am Ostersonntag, 20. April, gegen 21.30 Uhr, fiel einer Streife der Polizei Höxter eine Drohne auf, die über dem Osterfeuer in der Stadt kreiste – und dabei gleich mehrere Vorschriften missachtete. Die Drohne überflog nicht nur eine größere Menschenmenge, sondern auch verbotene Flugzonen wie die Weser und den angrenzenden Schienenweg. Sogar eine herannahende Nordwestbahn wurde von dem Flugobjekt gefährlich nah überflogen.
Gefährdung von Bahn- und Luftverkehr
Die Polizei wertet das Verhalten des Drohnenpiloten als erhebliche Gefährdung für den Bahn- sowie Luftverkehr. Zudem flog die Drohne auffällig niedrig über Hausdächer in der Weserstraße – auch das ein klarer Verstoß gegen die Luftverkehrsordnung.
Pilot ohne Kennzeichnung und Nachweis
Kurze Zeit später konnte der Drohnenpilot, ein 38-jähriger Mann aus Boffzen, auf dem Radweg unterhalb der Weserbrücke angetroffen werden. Wie sich herausstellte, verfügte er weder über die vorgeschriebene Registrierung noch über eine Kennzeichnung seiner Drohne. Auch ein gesetzlich erforderlicher Kenntnisnachweis fehlte. Stattdessen war das Fluggerät mit einem „ACAB“-Aufkleber versehen.
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet
Wegen der Verstöße gegen die Luftverkehrsordnung sowie die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen wurde gegen den Mann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die geltenden Vorschriften im Umgang mit Drohnen hin. Je nach Schwere des Verstoßes kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen.