Holzminden (red). Die Abfallwirtschaft Landkreis Holzminden (AWH) weist darauf hin, dass die Abfallgebühren für das laufende Jahr am 15. September 2025 fällig werden. Gebührenpflichtige werden gebeten, den Termin einzuhalten, um Zahlungsrückstände zu vermeiden.
Wer eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) nutzen möchte, kann diese unkompliziert über die Webseite der AWH oder direkt beim Kundenservice einrichten. Damit wird der fällige Betrag automatisch und fristgerecht eingezogen.
Alle Kundinnen und Kunden, die ihre Gebühren selbst überweisen, werden ausdrücklich gebeten, den korrekten Betrag rechtzeitig zu übermitteln. Für Rückfragen und weitere Informationen steht der Kundenservice der AWH zur Verfügung.