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Samstag, 26. April 2025 Mediadaten Fankurve
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Grünenplan/Rühle (red). Pünktlich zum Start der Motorradsaison hat der Landkreis Holzminden an mehreren Ortseingängen Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt. In den Ortschaften Grünenplan, Rühle, Golmbach, Neuhaus und Lauenförde wurden sogenannte Geschwindigkeitstrichter installiert – mithilfe von Verkehrsschildern, die mindestens 200 Meter vor und hinter der Ortslage die Geschwindigkeit auf 70 bzw. 50 km/h für alle Fahrzeuge reduzieren. Die Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit dem niedersächsischen Verkehrsministerium angeordnet. Ursprünglich sollten die Tempolimits Teil eines größeren Modellvorhabens sein, das jedoch aufgrund rechtlicher Bedenken des Landesministeriums nicht umgesetzt werden konnte. Die Einführung der Trichter gilt jedoch als rechtlich unstrittig und wird nun dauerhaft realisiert. 

Bereits in den vergangenen Jahren hatte der Landkreis Holzminden gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen: Hinweisschilder, Banner mit Appellen an Motorradfahrerinnen, Lärmdisplays und verstärkte Polizeikontrollen waren erste Schritte, um die Anwohnerinnen zu entlasten. Trotzdem blieben die Beschwerden über Lärmbelästigungen – insbesondere an sonnigen Wochenenden – bestehen. Ein vom niedersächsischen Umweltministerium ursprünglich gefördertes Pilotprojekt sollte weitere Maßnahmen wie Tempolimits innerorts auf 30 km/h sowie sogenannte Lärmpausen, also tageweise Fahrverbote für Motorräder, umfassen. Doch das Wirtschafts- und Verkehrsministerium äußerte dazu rechtliche Bedenken und bat um die Aussetzung des Vorhabens. Inzwischen liegt eine umfassende sach- und fachgerechte Bewertung eines ähnlichen Projekts aus Baden-Württemberg vor, dessen Erkenntnisse nun auch im Landkreis Holzminden berücksichtigt werden können. 

Bei einem Treffen mit Verkehrsminister Olaf Lies, Vertreterinnen und Vertretern der Landkreisverwaltung, der örtlichen Politik, der Polizei, der Bürgerinitiative gegen Motorradlärm sowie dem Verband der Motorradfahrer hat das niedersächsische Verkehrsministerium unmissverständlich klargestellt, dass ausschließlich die sogenannten Geschwindigkeitstrichter als rechtlich zulässige Maßnahme umgesetzt werden dürfen.

ndere geplante Maßnahmen – wie die Fahrverbote für Motorräder – seien rechtlich nicht haltbar. „Wir wissen, dass sich die Mehrheit der Motorradfahrer rücksichtsvoll verhält“, betont Landrat Michael Schünemann, „mit den neuen Regelungen wollen wir jedoch gezielt gegen die wenigen vorgehen, die durch übermäßigen Lärm die Lebensqualität in unseren Dörfern beeinträchtigen.“ Zugleich hat Schünemann verstärkte Polizeikontrollen angekündigt. Hierzu stehe der Landkreis bereits in engem Austausch mit den zuständigen Behörden – und die Rückmeldungen seien positiv.

Fotos: Landkreis Holzminden, Stephan Willudda

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