Bad Driburg (red). Im Stadtpark Bad Driburg wurden am vergangenen Wochenende mehrere verendete Wildgänse entdeckt. Eine Untersuchung des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes Detmold ergab, dass die Tiere mit dem Aviären Influenzavirus, dem Erreger der Geflügelpest, infiziert waren. Der Befund muss noch vom Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, abschließend bestätigt werden.
Der Veterinärdienst des Kreises Höxter ruft alle Geflügelhalter im Kreis dazu auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und konsequent umzusetzen. „Das Ziel muss sein, Kontakte von Geflügel in Tierhaltungen und Wildvögeln zu verhindern“, betont Dr. Jens Tschachtschal, Leiter des Veterinärdienstes.
Risiko durch Vogelzug erhöht
Derzeit ist der Vogelzug in vollem Gange, was die Ausbreitung des Virus begünstigt. „Wir müssen mit weiteren Fällen in der Region rechnen“, so Dr. Tschachtschal. Erst vor wenigen Tagen wurde der Erreger auch bei einer verendeten Wildgans am Möhnesee im Kreis Soest nachgewiesen. Laut Friedrich-Loeffler-Institut wird das Risiko einer Übertragung auf gehaltene Vögel derzeit als hoch eingestuft.
Vorkehrungen für Geflügelhalter
Um eine Einschleppung des Erregers in Haus- und Nutzgeflügelbestände zu verhindern, müssen alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Dies gilt auch für Kleinsthaltungen.
Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:
- Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
- Verzicht auf die Nutzung von Oberflächenwasser als Tränke
- Lagerung von Futter und Einstreu an geschützten Orten
- Strenge Hygienemaßnahmen beim Betreten von Ställen
Auch wenn keine unmittelbare Gefahr für den Menschen besteht, sollten tote Vögel nur mit Handschuhen angefasst werden.
Der Veterinärdienst empfiehlt Geflügelhaltern eine freiwillige Aufstallung der Tiere, um das Risiko weiter zu minimieren. Ob eine verpflichtende Stallpflicht eingeführt wird, hängt vom weiteren Verlauf der Situation ab.
Meldepflicht für Geflügelhalter
Bei plötzlich erhöhten Verlusten im Tierbestand ist unverzüglich ein Tierarzt zu konsultieren, um eine mögliche Infektion auszuschließen. Zudem sind Geflügelhalter verpflichtet, ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse NRW zu melden, die die Informationen an das zuständige Veterinäramt weiterleitet.
Funde verendeter wildlebender Wasservögel oder Greifvögel sollten den örtlichen Ordnungsbehörden gemeldet werden, damit gegebenenfalls Untersuchungen eingeleitet werden können. Weitere Informationen sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter sind auf der Internetseite des Kreises Höxter abrufbar.