Bodenwerder (red). Was soll geschehen, wenn ich ohne jede Aussicht auf Besserung schwer erkrankt bin und meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann? Mit dieser Frage wird sich der Rechtsanwalt Dieter Hörmann am Mittwoch, 23.10.2024 um 19 Uhr in Bodenwerder beschäftigen und in seinem Vortrag die gesetzlichen Grundlagen erläutern.
Kann ich im Voraus bestimmen, wann ein Behandlungsabbruch erfolgen soll und welche Person meines Vertrauens die Aufgabe und das Recht hat, meinen Vorstellungen Geltung zu verschaffen? In dem Vortrag wird dargelegt, welche Anforderungen nach Gesetz und aktueller Rechtsprechung erfüllt sein müssen, damit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht wirksam in der Praxis verwendbar sind. Erörtert werden auch die Risiken und Probleme, die sich bei der Erteilung und Verwendung umfassender Vollmachten für Vollmachtgeber und bevollmächtigte Personen ergeben können.
Anmeldungen sind vorab erforderlich über die E-Mail-Adresse