Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Sonntag, 22. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Bodenwerder (red). Auf Grund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle gesetzlich verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf den gemeindlichen Friedhöfen zu überprüfen. Denn es passiert leider recht häufig, dass Grabsteine ihre Standfestigkeit durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs nach dem Zusammenbrechen des Sarges verloren geht.

Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für auf dem Friedhof Beschäftigte als auch für die Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Ältere Menschen sind hier besonders gefährdet. Im Oktober werden die Grabmale durch ein Fachunternehmen mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät überprüft. Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 Friedhöfe der Gartenbau Berufsgenossenschaft, muss die Prüfung nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt werden.

Dazu wird der Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende der Breitseite mit einer Druckkraft belastet. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen. Falsch ist hingegen die Annahme, die Überprüfung würde durch hin und her bewegen vorgenommen, wodurch dann die Grabsteine losgerissen würden. Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzuge, wird das Grabmal mit einem zusätzlichen Warnmittel gekennzeichnet (und umgelegt). Die Nutzungsberechtigten erhalten, soweit bekannt, eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals wiederherstellen zu lassen. Der Samtgemeinde ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die z.B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haftet.

Die ersten Überprüfungen sollen in der Zeit vom 10. bis 14.10.2022 auf folgenden Friedhöfen stattfinden:

  • Friedhof Vahlbruch
  • Friedhof Lichtenhagen
  • Friedhof Glesse
  • Friedhof Grave
  • Friedhof Brevörde
  • Friedhof Polle
Anzeige
Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255