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Montag, 23. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
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Bevern (red). Dass das Weserrenaissance Schloss Bevern auch als Jagdschloss diente, ist den meisten Besuchern kaum bekannt. Eine besondere Führung am Sonntag, den 7. August um 14 Uhr führt Interessierte in die Zeit der Renaissance und des Barock, als höfische Jagden ein Ausdruck der Adelskultur waren. Begrüßt und verabschiedet werden die Besucher dabei von den Jagdhornbläsern des Bläserkorps Tannengrund. Wer auf die Läufe kommt, die Löffel spitzt und nicht in die Binsen geht, wird bei dieser besonderen Führung am Drücker sein.

Nach jahrelangen Streitereien gelang es dem Braunschweiger Herzog August der Jüngere, den ehemaligen Adelssitz des Statius von Münchhausen, 1652 an sich zu bringen. Er ließ ihn zu einem Jagdschloss umbauen. Wenn auch nur für kurze Zeit, war das Schloss Bevern ein willkommener Aufenthaltsort für die höfischen Jagdgesellschaften. Als Landesherr besaß der Herzog das Privileg der hohen Jagd, vom dem er im Solling gerne Gebrauch machte. Wo im Solling gejagt wurde, verrät die Krabb´sche Sollingkarte von 1603, die in der Führung gezeigt wird.

Höfische Jagden in der Zeit der Renaissance und des Barocks dienten vornehmlich der Repräsentation herrschaftlicher Macht. Daher wurden sie mit sehr viel Aufwand betrieben und waren äußerst kostspielig. Das traf besonders auf die „Teutsche Jagd“ oder „Eingestellte Jagd“, auch Prunkjagd genannt, zu. Die Edelfrauen und Hofdamen nahmen bei den Jagden nicht selten auch als aktive Jägerinnen teil. Dieses war aber nicht unbedingt ein Zeichen früher Emanzipation. Ihre Anwesenheit hatte eher einen anderen Hintergrund. Der Besucher erfährt, wie sich die Jagdteilnehmer, noch ohne Smartphone, verständigten. Die mit Jagdhörnern gegebenen Signale hatten eine wesentliche Bedeutung für die Sicherheit und den Jagdablauf. Solch wichtige Signale werden bei der Führung von den anwesenden Jagdhornbläsern vorgetragen.

 Was des einen Freud, war des anderen Leid. Bauern standen als Herrendiener und damit als Jagdhelfer in der Pflicht. Feld, Wald und Flur nahmen Schaden. Manche Jagdgebaren können durchaus als Tierquälerei bezeichnet werden, zum Beispiel das Fuchs- und Hasenprellen. Seit über 150 Jahren sind solche Jagdmethoden jedoch verboten. Dabei hatte schon der Heilige Hubertus, der Schutzpatron der Jäger, Förster und Heger, eine Botschaft an die Menschen, die heute aktueller denn je ist.

Um Anmeldung wird gebeten unter der Telefonnummern 0 55 31 / 707 148 oder 707 140. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Foto: Landkreis Holzminden

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