Rühle. Hinweis der Redaktion: Marcel Plaskuda hatte kürzlich auf der Weser-Ith-News (Link zur dieser Lesermeinung steht am Ende dieses Berichts) im Rahmen der Diskussion um den Motorradlärm im Landkreis Holzminden eine Lesermeinung veröffentlichen lassen. Thorsten Eberling aus Rühle hat nun ebenfalls eine Antwort auf diese Meinung in Form eines Leserbriefs an die Redaktion gesendet, die nachfolgend abgedruckt wird.

Sehr geehrter Herr Plaskuda, so wie jedes Jahr berechtigte Forderungen nach Einschränkungen von Motorradlärm „vom Zaun gebrochen werden“ (wie Sie es nennen), kommen Gegenargumentationen von Bikern, weil sie 1. ja ein legales Gefährt fahren, Steuern zahlen und sich in ihrer dadurch erkauften Freiheit eingeschränkt fühlen und 2. unterwegs ein Eis essen und damit die Wirtschaft ankurbeln.

Zu 1.: Freiheit ist ein hohes Gut. Sie darf aber nur so lange ausgelebt werden wie sie niemandem anderen schadet. Deswegen halten Sie als vernünftiger Biker ja, obwohl Sie Steuern zahlen, auch an einer roten Ampel. Ihre Freiheit, dauerhaft innerorts legal mit 50 km/h über die Hauptstraße zu fahren, wird eingeschränkt, damit jemand anders unversehrt über die Straße gehen kann. Und GENAU diese Unversehrtheit ist es, welche Bewohnern von Dörfern wie Rühle durch hunderte Motorradfahrer genommen wird, weil Lärm (wissenschaftlich erwiesen) krank macht.

Ich leihe jedem „gemeinen“ Motorradfahrer gerne eine Tonaufnahme von der L580 an einem sonnigen Wochenendtag, welche dieser jeden Tag, den er sich zu Hause erholen möchten, 8 h lang abspielt, und wir schauen uns die Blutdruck-Werte in 6 Monaten mal an. Falls ich die Abgase und den Abrieb der Reifen eingefangen bekomme, gibt es diese noch gratis dazu. Und jetzt haben wir noch gar nicht die Gefahrensituationen dazu gerechnet, welchen ich und meine Familie bei einer einzigen Fahrt nach Hause teilweise mehrmals durch rücksichtsloses Überholen oder Kurven schnippeln von Bikern ausgesetzt sind. Rühle braucht eine rote Ampel. Diese heißt Fahrverbote für Motorradfahrer am Wochenende. 

Zu 2.: Um Prozesse wirtschaftlich beurteilen zu können muss man sowohl die positiven (von Ihnen zu hoch bewertet, siehe 2.a.) und negativen Auswirkungen (von Ihnen vergessen) einbeziehen (2.b.).

2.a. Herr Plaskuda, Sie sind aus dem Weserbergland. Somit können Sie keine Devisen hineinbringen. Um die Gastronomen der Region zu unterstützen, welche Ihnen laut Ihrer Argumentation ja so wichtig sind, müssen Sie also in Ihrer Heimat Eis essen und Cola trinken- und GENAU das tun alle anderen Motorradfahrer auch- also zu Hause in Hannover oder dem Ruhrgebiet und nicht in Bodenwerder oder Rühle. Wirtschaftlicher Wert für die Region: Gering. 2.b. Nicht berücksichtigt haben Sie, wie viele Wanderer und Naturliebhaber wegen des Motorradlärms NICHT ins Weserbergland kommen. Es hat nämlich nichts mehr mit Natur zu tun, wenn man beim Wandern alle 2 Minuten mit 73 dB beschallt wird (und das nur von den legalen Krädern). Warum wird niemals jemand das Strandcafe in Rühle neu eröffnen trotz top Lage am Weserradweg? Weil NIEMAND Lust hat bei dem durch Motorräder verursachten Lärm sein Kuchengedeck zu verzehren. Und warum sollte ein Motorradfahrer z. B. aus Dortmund für 45 € im Weserbergland übernachten, wenn er die A44 in 30 Minuten für 20 € nach Hause rasen kann? Während Wandertouristen gerne von A nach B nach C wandern und somit die gewerblichen Gastgeber unterstützen würden? Wer ist als Wirtschaftsfaktor wichtiger?

Negative wirtschaftliche Auswirkungen für die Region: Hoch.

Summa summarum ist durch Streckensperrungen für Motorräder eine Steigerung der Attraktivität des Weserberglandes für Touristen zu erwarten.

3. finde ich Ihren Seitenhieb auf Landrat Schünemann unsäglich. Es ist vollkommen richtig, dass dieser sich für die Interessen der Bürger*innen seines Kreises einsetzt und nicht für Biker aus Hannover, dem Ruhrgebiet oder sonst woher. Biker aus der Region können bei der nächsten Wahl Ihr Kreuz gerne woanders machen. Ich bin aber sicher, dass die Mehrheit für den Schutz vor Motorradlärm ist.

4. Zu guter Letzt die „Drohung“ zukünftig woanders zu fahren. Sehr gerne! Jeder Biker mache bitte folgendes Experiment: Fangen Sie doch in Ihrer Straße an und fahren diese 8 Stunden lang alle 2 Minuten auf und ab (was in etwa der Belastung von Rühle entspricht)! Heimatverbundener geht es nicht! Und während das Nachbarschaftsrecht verbietet sonntags einen Benzinrasenmäher zu betreiben, ist das auch noch die völlig legale Möglichkeit den Nachbarn das Wochenende zu verderben. Wenn das nicht gerecht ist!

Thorsten Eberling
Rühle

Leserbrief von Marcel Plaskuda: https://meine-onlinezeitung.de/region-aktiv/24773-lesermeinung-der-gemeine-motorradfahrer-im-landkreis-holzminden

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