Leiferde (red). Es ist warm, das Wetter lädt zu einem Ausflug ins Grüne ein, der Garten wird bearbeitet und die Vögel brüten in Hecken, Bäumen oder Nistkästen. Mittlerweile sind zahlreiche Jungvögel schon in der sogenannten Ästlingsphase. Das bedeutet, sie bewegen sich teilweise noch unbeholfen und nicht ganz flugfähig auf dem Boden oder im Gebüsch.
Diese Unbeholfenheit löst bei vielen Menschen den Wusch aus, diesen Tieren zu helfen.
Im NABU-Artenschutzzentrum steht deshalb das Telefon nicht still. Vielfach berichten die Beobachter von verlassenen Jungvögeln. Betrachtet man die Situation genauer, können viele Gründe denkbar sein. Natürlich kann einem Elternteil etwas zustoßen, dann steht aber noch der Partner zur Jungenversorgung zur Verfügung. Vielfach sieht man die Eltern auch nicht, da sie sich an der Anwesenheit des beobachtenden Menschen stören oder auch noch andere Jungtiere zu versorgen haben. Eine Strategie der Eltern kann es auch sein, die Jungen im Nest nicht mehr zu füttern, damit diese das Nest endlich verlassen.
„Aus falsch verstandener Tierliebe, werden leider zahlreiche Ästlinge eingesammelt und zu uns ins NABU-Artenschutzzentrum gebracht“, berichtet Bärbel Rogoschik. Doch Ästlinge sind so stark auf ihre Vogeleltern geprägt, dass sie sich von Menschen fast gar nicht mehr füttern lassen. Das kann fatale Folgen für das eingesammelte Tier haben.
„In den letzten sieben Tagen wurden 161 Tiere in das NABU-Artenschutzzentrum gebracht. 95 Prozent davon waren Jungvögel und die Hälfte davon Ästlinge, die höchstwahrscheinlich noch Eltern gehabt haben. Haben wir den Eindruck, dass es den Jungtieren gut geht, schicken wir die Finder mit den Tieren zurück. Vielfach informieren sich die Finder in zahlreichen Foren, wo die sofortige Mitnahme, der Hautkontakt oder falsches Futter als erste Hilfe propagiert wird. Diese Tiere kommen dann, nach einer gewissen Zeit, in einem nicht mehr ganz so guten Zustand in Leiferde an“, heißt es weiter.
Ist ein Tier augenscheinlich verletzt, sollte man ihm helfen, das erlaubt auch das Tierschutzgesetz. Entfernt man ein Wildtier aus seinem angestammten Lebensraum, muss man sich schon hundertprozentig sicher sein, das Richtige zu tun, denn sonst verschlechtert man massiv die Situation des Wildtieres.
Foto: NABU/Sabine Teufl