Holzminden (lbr). Eigentlich wollte das Tierheim Holzminden bereits in die neuen Räumlichkeiten am Allernbusch sein, doch leider läuft es oft nicht so reibungslos, wie man es sich wünscht. Seit dem Kauf des Tannenhofes im Frühjahr 2019 arbeitet der Vorstand des Tierschutzvereins Holzminden-Höxter gemeinsam mit ehrenamtlichen Helfern, einem Team von Architekten, der Stadt und dem Landkreis auf den Baubeginn hin. Zurzeit geht es um die finalen Details für die Baugenehmigung und ein fehlendes Wegerecht.
Der Verein musste eine lange Liste abarbeiten, nun sind nur noch die finalen Planungen des Katzenhauses in Arbeit und der Eintrag einer Baulast zum Wegerecht für das Grundstück am Allernbusch. „Die Behörde verlangt ein in das Grundbuch eingetragenes Wegerecht als Baulast“, so der Vorsitzende Jens-Uwe Müller.
"Der Erwerb eines Grundstückes, reiche offenbar nicht mehr aus, um Mitglied in der Interessenschaft zu sein und damit die Wege zum eigenen Grundstück nutzen zu dürfen", erklärt Müller. Der Verein habe daher bei der Feldwegeinteressenschaft einen offiziellen Antrag auf Wegerecht eingereicht und gebeten, diesem in Sinne des Tierschutzes auf der nächsten Mitgliederversammlung zuzustimmen. Die Versammlung fand Anfang März statt und der Antrag wurde laut Angaben des Tierschutzvereins mit sechs Enthaltungen einer Ja-Stimme abgelehnt. Rund 40 Teilnehmer seien bei der Versammlung anwesend gewesen.
Die Interessenschaft habe Bedenken, dass die Feldwege zugeparkt und stark befahren werden könnten. Zudem gäbe es Bedenken, dass die Interessenschaft keinen Jagdpächter mehr für dieses Gebiet finden könnte, die es mit dem Betrieb des Tierheims unruhiger werden könnte. Müller berichtet auf der Versammlung zwar, dass der Jagdpächter und Jägerschaft kein Problem mit dem Tierheim hätte, doch die Interessenschaft sieht das anders. „Wir befürchten massive Beeinträchtigungen durch den Betrieb des Tierheims. Wir sind alle für den Tierschutz, doch nicht an dieser exponierten Stelle“, versichert Friedrich Schütte, Vorsitzender der Interessenschaft.
„Da man scheinbar mit der Feldwegeinteressenschaft keinen gemeinsamen Nenner findet, wird der Tierschutzverein jetzt die Klage zum Notwegerecht vorbereiten. Und dass nur wegen der Nutzung von circa 60 Metern Feldweg von der K57 aus“, so Müller.
Eine weitere Möglichkeit für das Tierheim könnte ein Dokument mit einer Widmung aus dem Jahr 1987 sein. „Die Widmung wird gerade von den Behörden geprüft“, ergänzt Müller. Demnach könnte eine Zufahrt über die Maschinenhalle genutzt werden. Zudem fragt sich der Tierschutzverein, warum im Bereich der Zufahrt von der K57 aus, ein richtiges Straßenschild mit der Aufschrift „Allernbusch (2)“ steht und erst nach der Einfahrt auf den Tannenhof ein Durchfahrtverboten-Schild steht. Auch dies wird von Stadt und Landkreis geprüft.
„Es ist sehr schade, dass es soweit kommen muss, denn so verlieren wir wieder Zeit“, sagt der Vorsitzende abschließend. Der Tierschutzverein ist dennoch weiterhin positiv und will an dem Standort Allernbusch festhalten.
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