Niedersachsen (red). 66 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind heute – Dienstag, Stand 17 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt worden. Am Vortag waren es 38 Fälle. Zudem hat Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne entschieden, dass Schulfahrten in durch das Coronavirus besonders betroffene Regionen (Risikogebiete nach RKI) abgesagt werden müssen.
Coronavirus: 66 Fälle in Niedersachsen bestätigt
Nachdem am Montag 38 Fälle des Coronavirus in in Niedersachsen bestätigt worden sind, ist die Zahl binnen 24 Stunden auf 66 Fälle angestiegen. Folgende Landkreise sind betroffen - Neubestätigungen im Vergleich zum Vortag in Klammern:
- Landkreis Ammerland: 1 Fall
- Landkreis Aurich: 1 Fall (+1)
- Landkreis Celle: 4 Fälle (+1)
- Landkreis Cuxhaven: 3 Fälle
- Landkreis Emsland: 1 (+1)
- Landkreis Friesland: 2 (+2)
- Landkreis Grafschaft Bentheim: 1 Fall
- Landkreis Harburg: 5 Fälle (+2)
- Landkreis Hildesheim: 3 Fälle (+1)
- Landkreis Leer: 1 Fall
- Landkreis Oldenburg: 1 Fall (+1)
- Stadt Oldenburg: 6 Fälle (+3)
- Landkreis Osterholz: 2 (+2)
- Landkreis Rotenburg: 3 Fälle (+1)
- Landkreis Stade: 11 Fälle (+4)
- Landkreis Verden: 2 Fälle (+2)
- Osnabrück: 3 Fälle
- Region Hannover: 11 Fälle (+4)
- Braunschweig: 1 Fall
- Stadt Wilhelmshaven: 3 (+3)
Niedersächsische Schulen müssen Schulfahrten in Risikogebiete absagen
Schulfahrten in durch das Coronavirus besonders betroffene Regionen (Risikogebiete nach RKI) müssen abgesagt werden. Das hat Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne entschieden. Eine entsprechende Rundverfügung wird heute an alle rund 3.000 Schulen in Niedersachsen gehen. Kultusminister Tonne: „Die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 ist von einer hohen Dynamik gekennzeichnet und kann nicht vorhergesagt werden. Wir müssen die Lage tagtäglich neu bewerten. Um den Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und der Begleiterinnen und Begleiter möglichst hochzuhalten, müssen Schulfahrten in Risikogebiete definitiv unterbleiben. Mit dieser Entscheidung stärken wir unseren Schulleitungen den Rücken, denn sie stecken derzeit in dem Dilemma, mit sehr gegensätzlichen Positionen konfrontiert zu sein. Mit der heutigen Entscheidung ist für Handlungssicherheit gesorgt“, sagt Kultusminister Tonne.
Nach wie vor sollen die Schulen zunächst unbedingt versuchen, die Reisen zu verschieben. Die Erfahrung zeigt, dass sich in den meisten Fällen gute Lösungen zwischen Schule und Reiseveranstalter finden lassen, wenn geplante Reisen storniert oder verschoben werden sollen. Für ganz besonders gelagerte Sonderfälle, wo zeitliche Verschiebungen nachweisbar nicht vorgenommen werden können, prüft das Niedersächsische Kultusministerium Möglichkeiten der Unterstützung.
Da bei Schulfahrten Verträge zwischen den Schulen vor Ort und den Reiseveranstaltern mit unterschiedlichen Bedingungen bezüglich Stornofristen und Stornokosten geschlossen werden, liegt eine rechtlich sehr differenzierte Situation vor. Zudem sind Schulfahrten nicht genehmigungs- oder anzeigepflichtig gegenüber dem Ministerium. Daher wird noch heute eine Blitzabfrage an den Schulen bezüglich möglicher Reiseziele von Schulfahrten in Corona-Risikogebiete zunächst bis zur Sommerpause 2020 gestartet. Hierdurch soll die ungefähre Dimension greifbar werden.
Tonne: „Wir müssen nun prüfen, wie umfangreich das Problem ist und über wie viele Schulfahrten in Risikogebiete wir überhaupt sprechen.“
Kultusminister Tonne bittet die Schulen, aufgrund der unwägbaren Gesamtlage die Planungen für weitere neue Schulfahrten sehr weitsichtig anzugehen.
„Die Lage lehrt uns, dass Regionen, die bisher nicht als Risikogebiete gelten, sehr schnell zu eben solchen werden könnten. So schwer es auch fällt, die Schulen sollten daher ihre Planungen für Schulfahrten aktuell aufschieben und keine neuen Verträge abschließen. Für uns alle gilt, dass wir auf Sicht fahren.“
Mit Blick auf den Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erinnert das Kultusministerium an die Zuständigkeit der Gesundheitsämter vor Ort bei der Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes. Das zuständige Gesundheitsamt (GA) des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt entscheidet über Schutzmaßnahmen wie häusliche Absonderung, Quarantäne oder Schulschließungen. Diese Entscheidungen können und sollen die Schulleitungen nicht treffen. In den „Basisinformationen“ des Ministeriums sowie einer Rundverfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde ist auf diesen Weg hingewiesen worden.
Tonne: „Es ist klar, dass die allgemein zu spürende Verunsicherung im Umgang mit dem Coronavirus insbesondere auch die Schulen betrifft. Umso mehr zolle ich den Schulleitungen und Lehrkräften höchsten Respekt und bedanke mich für ihre gute Arbeit in einer schwierigen Lage. Ich habe den Eindruck, dass alle sehr besonnen und differenziert agieren. Das ist ein wichtiger Beitrag für einen angemessenen Umgang mit einer herausfordernden Situation. Auch in Zukunft werden wir die Schulleitungen und Lehrkräfte dabei unterstützen. Dabei gilt auch für uns, dass Maßnahmen der tatsächlichen Lage angepasst werden müssen.“