Holzminden (red). 18 Einwender, Behörden und weitere Träger öffentlicher Belange waren eingeladen worden, vier sind gekommen: Das inhaltlich und zeitlich aufwendige Planfeststellungsverfahren für die geplanten Maßnahmen am Mühlenberg oberhalb von Steinmühle zur verkehrssicheren Wiedereröffnung der Bundestraße 83 hat einen weiteren Meilenstein genommen. Am vergangenen Donnerstag fand der Erörterungstermin in der Feuerwehrtechnischen Zentrale des Landkreises statt. All diejenigen, die während der öffentlichen Auslegung schriftliche Stellungnahmen abgegeben haben und auch die planende Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr konnten noch einmal mündlich ihrer Positionen miteinander austauschen.

Aufgrund der bisher im Anhörungsverfahren eingegangenen Hinweise und Anregungen wurde die eingereichte Planung von der Landesbehörde bereits teilweise überarbeitet und ergänzt. Im Rahmen des Termins wurde das Vorhaben noch einmal detailliert vorgestellt und anschließend mit den Einwendern erörtert. Bevor das Verfahren abgeschlossen werden kann, müssen gegebenenfalls von der Landesbehörde noch weitere Details in den Unterlagen angepasst werden.

Bis Anfang September letzten Jahres hatten die geplanten Maßnahmen der Landesbehörde zur Sicherung des Hangs bei Steinmühle ausgelegen, bis zum Ende der Auslegefrist hatten alle Beteiligten Gelegenheit, ihre Stellungnahmen und Einwendungen bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde des Landkreises Holzminden abzugeben. Alle Einwendungen wurden von der Planfeststellungbehörde systematisch ausgewertet und anschließend der Straßenbaubehörde zu einer Stellungnahme weitergegeben. Gleichzeitig wurde auch noch eine weitere Auslegung im Flecken Bevern initiiert, da dies, sachlich begründet, von einem der dortigen Einwohner angeregt wurde. Auch die bis zum Ende der dortigen Frist eingereichte Stellungnahme wurde an die Landesbehörde weitergereicht, um dazu Stellung zu nehmen. Nach der Stellungnahme der Landesbehörde war im nächsten Schritt von der Planfeststellungsbehörde der mündliche Erörterungstermin mit allen beteiligten Behörden und Einwendern festzulegen. Dieser Termin diente dazu, Missverständnisse auszuräumen und gegebenenfalls Nachbesserungen der Planungsunterlagen mit allen Beteiligten zu diskutieren. Das ist nun geschehen, der Prozess des Anhörungsverfahrens ist damit offiziell abgeschlossen.

Wie aber geht es jetzt weiter? Die Landesbehörde ist jetzt dazu aufgefordert, ihre Unterlagen noch einmal zu prüfen. Sie sollte dabei im Blick haben, ob allen Einwendungen genügend Rechnung getragen worden ist und ihre Planungsunterlagen gegebenenfalls weiter verbessert werden müssen.

Der Planfeststellungsbeschluss kann dann ergehen, wenn die Planfeststellungsbehörde alle modifizierten Unterlagen bekommen hat und nach eingehender Prüfung und Abwägung aller betroffenen Belange der Auffassung ist, dass das geplante Vorhaben alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

Der Beschluss wird mit den Plänen dann noch einmal zwei Wochen in den betroffenen Samtgemeinden ausgelegt.

„Der von der Sperrung betroffenen Bevölkerung dauert das gesamte Vorhaben viel zu lange“, kommentierte Landrat Michael Schünemann den gesamten Ablauf. „Die Ungeduld und die Forderung nach einem schnellen Verfahren sind verständlich. Es bleibt aber festzuhalten: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens müssen umfangreiche, komplexe Gesetzgebungen berücksichtigt werden.“ Im Sinne eines rechtssicheren Verfahrens befassten sich sowohl die Landesstraßenbauverwaltung als auch die Planfeststellungsbehörde intensiv mit den erforderlichen Unterlagen. „Das erfordert Zeit, ist aber im Interesse aller.“

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