Holzminden (red). Auf die gesetzliche Erbfolge sollte sich niemand ungeprüft verlassen, der etwas zu vererben hat. Privatschriftliche Testamente verfehlen aber auch oft ihr Ziel, weil sie nicht ausreichend durchdacht oder unklar formuliert sind. Tipps zum Erbrecht gibt der Rechtsanwalt Dieter Hörmann in einem Vortrag der Kreisvolkshochschule Holzminden am Mittwoch, den 23. Oktober 2019 ab 19.00 Uhr. An Beispielen aus der Praxis werden typische Fehler dargestellt. Schwerpunkte des Vortrags sind der streitträchtige Komplex des Pflichtteilsrechtes und das "Berliner Testament" von Ehegatten mit gemeinschaftlichen Kindern. Erläutert werden aber auch sinnvolle Regelungen für andere Ausgangslagen, etwa beim Vorhandensein nicht gemeinschaftlicher Kinder. Informationen erhalten die Teilnehmenden außerdem über das Erbscheinverfahren, die Kosten der Testamentsbeurkundung und die Erbschaftssteuer. Der Vortrag findet im Familienzentrum Drehscheibe in der Sollingstraße 101 in Holzminden statt. Über den Fahrstuhl auf der rechten Hausseite ist der Vortragsraum in der 1. Etage barrierefrei zu erreichen. Die Kursgebühr für die Veranstaltung ist an der Abendkasse zu entrichten.