Landkreis Holzminden (red). Am letzten Freitag war Stichtag für alle Einwendungen und Anregungen von Privatleuten im Zusammenhang mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP). Die Träger öffentlicher Belange jedoch haben noch bis zum 11. Oktober Zeit, Entscheidendes zu dem von der Kreisentwicklungsbehörde des Landkreises vorgelegten Konzept beizutragen. Zum Beispiel in Sachen Verkehr. Denn ob eine Straße wie die durch das Hooptal führende Kreisstraße 71 überhaupt für den Autoverkehr gesperrt werden kann, hängt auch von den Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogramms ab.
Immerhin werden die wichtigsten Verkehrsachsen des Landkreises im RROP-Entwurf planungsrechtlich gesichert: zentrale Straßenverbindungen, Eisenbahnstrecken, Bahnhöfe, Fährlinien und die wichtigsten Busverbindungen zwischen den Grundzentren, Fernbahnhöfen und anderen herausragenden Orten. Führte die Kreisstraße 71 also nicht von Stadtoldendorf nach Negenborn, sondern stattdessen nach Eschershausen, gäbe es erhebliche Bedenken aufgrund des durch das RROP festgelegten Rahmen, Verbindungen zwischen zwei Grundzentren nicht zu unterbrechen. Das RROP soll diesen Verkehrsverbindungen einen Vorrang sichern, wenn über Ausbauten oder andere Prioritäten entschieden werden muss.
Auch regional bedeutsame Radwanderwege werden im RROP hervorgehoben. Allerdings nicht im Kapitel „Mobilität, Verkehr, Logistik“, sondern im Kapitel „Landschaftsgebundene Erholung“. Denn für die Themen Lebensqualität und Tourismus sind im Weserbergland die Drahtesel schon lange von entscheidender Bedeutung.
Nachhaltige Verkehrswegeentwicklung
Innovativ und für ein RROP nicht selbstverständlich wird der Radverkehr auch als wichtiger Teil der alltäglichen Mobilität aufgegriffen. Beispielsweise fordert das Programm verbesserte Anschlüsse und andere Erleichterungen, um Bus, Bahn und Fahrrad kombiniert zu nutzen.
Hier ist das RROP allerdings nur eine Richtschnur für planerische, politische und letztlich finanzielle Entscheidungen. Wie genau ein Bahnhof mit dem Bus angebunden oder mit Fahrradabstellanlagen ausgestattet werden soll, ist Aufgabe der jeweiligen konkreten Planer. Und diese sind nicht unbedingt im Landkreis selbst beheimatet, sondern in der Regel bei den Kommunen, anderen Behörden oder privaten Trägern. Bei der Genehmigung größerer Projekte sollten sie das RROP berücksichtigen, andernfalls wäre das ein Verstoß gegen geltendes Recht, denn schließlich wird es vom Kreistag verbindlich beschlossen.
Güterverkehrszentrum
Ein Beispiel für eine solche Wegbereitung für nachfolgende Detailplanungen liegt am Knotenpunkt der Bundesstraßen B64 und 240 sowie der alten, stillgelegten Schienenstrecke nördlich von Eschershausen. Dort ist im RROP ein Vorbehaltsgebiet für ein Güterverkehrszentrum eingezeichnet. „Die Eignung dieses Standortes für eine Umschlaganlage des kombinierten Ladungsverkehrs soll geprüft werden.“, heißt es dazu im Text. Die Einzeichnung durch die Kreisentwickler erfolgte in Abstimmung mit der Samtgemeinde. Denn die möchte sich die Möglichkeit, ein solches Zentrum dort zu etablieren, auf längere Sicht sichern. „Die Lage wäre als Knotenpunkt von Schienen- und Straßen-Güterverkehr sehr gut geeignet, da passt alles zusammen“, erläutert Jessica Schubert von der Kreisentwicklung. Die Fläche für ein solches Projekt vorerst freizuhalten, hält die Planerin daher für sinnvoll,.
Alte Bahnstrecke reaktivieren oder aufgeben?
Dass die schon lange stillgelegte Schienenverbindung zwischen Bodenwerder und Eschershausen dabei mit einbezogen ist, zeigt, wie langfristig die Planungen des RROP gesponnen sind. Denn eine zumindest teilweise Reaktivierung der Emmerthal-Vorwohler Eisenbahn östlich der Weser würde sicher Jahre dauern. Im Landesraumordnungsprogramm ist die Strecke dennoch nach wie vor gesichert und daher auch im RROP des Landkreises. Die Wiederbelebung des Streckenabschnittes zwischen Bodenwerder und Grohnde für den Transport von Kies zeigt immerhin, dass Entwicklungsschritte von heute morgen schon wieder Geschichte sein können. Gut, wenn das beim RROP dann schon mit bedacht war.
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