Landkreis Holzminden (red). Ab Dienstag, den 1. Oktober, liegen die Unterlagen für das Landschaftsschutzgebiet „Rühler Schweiz und Burgberg“ öffentlich aus. Alle Bürger haben dann bis Mitte November Gelegenheit, ihre Anregungen oder Bedenken zu dem Entwurf der geplanten Verordnung einzubringen. Das besagte Schutzgebiet berührt insgesamt drei Samtgemeinden. Die Beteiligungsunterlagen können bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises sowie in den Samtgemeindebüros der Samtgemeinden Bevern, Bodenwerder-Polle und Eschershausen-Stadtoldendorf eingesehen werden.
Bei dem zu schützenden Gebiet handelt es sich um ein vergleichsweise großes Areal, das in Nord-Südausdehnung von Rühle bis Bevern und in Ost-Westausdehnung von Negenborn bis Reileifzen reicht und etliche Höhenzüge der Rühler Schweiz, aber auch einzelne Berge wie eben den Burgberg mit einschließt. Insgesamt hat das geplante Landschaftsschutzgebiet eine Größe von knapp 2.300 Hektar. Teile des Landschaftsschutzgebietes sind Bestandteil des Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebietes 125 „Burgberg, Heinsener Klippen, Rühler Schweiz“ sowie des Europäischen Vogelschutzgebietes V 68 „Sollingvorland“ (sogenannte NATURA 2000-Gebiete).
Die Überführung der NATURA 2000-Gebiete in nationales Recht war 2018 schon weit fortgeschritten und sollte letztendlich in der Verordnung eines Naturschutzgebietes enden. Durch die politische Diskussion, welche insbesondere von der Bevölkerung angeregt wurde, entschied der Kreistag dann im Dezember 2018 die oben genannten NATURA 2000-Gebiete als Landschaftsschutzgebiet zu sichern.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Holzminden hat im Rahmen der öffentlichen Diskussion darauf hingewiesen, dass bei der Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet für in der Verordnung getroffene Einschränkungen kein Erschwernisausgleich vom Land Niedersachsen gezahlt wird und vor diesem Hintergrund die Sicherung der NATURA 2000-Gebiete als Naturschutzgebiete für sinnvoll erachtet.
Foto: Landkreis Holzminden