Steinmühle (red). In der Wochenmitteilung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 24. August, erklärte die Behörde, dass für die Ausführung des ersten Teils der Sofortmaßnahmen, die teilweise Beseitigung des Bewuchses und Beräumung von Lockergestein, die Einweisung erfolgt sei und die vorbereitenden Arbeiten vor Ort begonnen hätten. Die eigentlichen Arbeiten im Hang sind ab nächste Woche vorgesehen und werden circa vier Wochen dauern. Ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen im Naturschutzgebiet für den zweiten Teil der Sofortmaßnahmen zur Sicherung des Hanges ist gestellt. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für diese Maßnahme ist erfolgt. Durchzuführende Beteiligungsverfahren mit den Naturschutzverbänden sind veranlasst. Die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Ausschreibung wird fortgesetzt. Parallel werden weitere Unterlagen zur naturschutzrechtlichen Behandlung und rechtlichen Absicherung der Maßnahmen erarbeitet.
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