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Montag, 23. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
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Landkeis Holzminden (red). Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro sollen für finanzielle Hilfen an Hochwassergeschädigte bereitgestellt werden. Das hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages am Mittwoch den 09.08.2017 einstimmig beschlossen.

Durch den Dauerregen im südlichen und östlichen Niedersachsen sind vielerorts Hochwasser entstanden, auf die kaum jemand vorbereitet war. Die Wassermassen haben zum Teil heftige Schäden verursacht und Menschen auch existenziell bedroht", so Umweltminister Stefan Wenzel.

Für die Privathaushalte sind freiwillige finanzielle Leistungen vorgesehen. Die Soforthilfe soll akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell überbrücken.

Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro können Privathaushalte unbürokratische Hilfe erhalten. Pro erwachsene Person können 500 € beantragt werden, pro Kind 250 €, maximal 2.500 € pro Haushalt. Bei ganz besonderen sozialen Notlagen ist unter strengen Voraussetzungen auch eine höhere Leistung möglich.

Mehr Informationen zur Soforthilfe und das entsprechende Antragsformular werden ab Freitag, den 11.08.2017 unter www.hochwasser.niedersachsen.de in das Internet eingestellt. Ab Montag, den 14.08.2017 können die Anträge beim Landkreis Holzminden eingereicht werden.

Zentrale Ansprechpartner für die Abwicklung der Hochwasserschäden im Juli 2017 sind Ralph Schwekendiek (Tel. 05531/707-301) oder Sven Henze (Tel. 05531/707-426). Die E-mail-Adresse lautet Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Auf dem Postweg senden Sie die Anträge bitte an Landkreis Holzminden, Untere Wasserbehörde, Postfach 13 53, 37593 Holzminden.

 

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