Landkreis Holzminden (zir). Am Montag hat der Kreistag des Landkreises Holzminden einstimmig eine Anpassung der Förderrichtlinie „pro-Invest“ beschlossen. Damit soll auf die anhaltenden Schwierigkeiten vieler Unternehmen bei der Besetzung neuer Arbeitsplätze reagiert werden.
Hintergrund: Förderung für Investitionen
Die Förderrichtlinie „pro-Invest“ wurde Ende 2023 beschlossen und sieht für die Jahre 2024 bis 2027 jährlich 125.000 Euro an Kreismitteln vor. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen im Landkreis zu stärken. Eine zentrale Bedingung der Förderung war bisher, dass mit der Investition mindestens ein Dauerarbeitsplatz geschaffen und besetzt wird.
Problem: Fachkräftemangel erschwert Umsetzung
Gerade kleinere Betriebe hatten zuletzt Schwierigkeiten, offene Stellen trotz intensiver Bemühungen zeitnah zu besetzen. Das führte in der Praxis dazu, dass zugesagte Fördergelder nicht ausgezahlt werden konnten, da die Richtlinie keinen Ermessensspielraum vorsah.
Neuer Beschluss schafft mehr Flexibilität
Mit der nun beschlossenen Anpassung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2024: Unternehmen können die Fördermittel auch dann erhalten, wenn sie nachweislich erfolglos versucht haben, eine geforderte Stelle zu besetzen. Voraussetzung ist, dass Stellenanzeigen oder Nachweise über die Suche vorgelegt werden. Die Zweckbindung der Mittel beginnt dann erst, wenn die Stelle tatsächlich besetzt ist.
Ziel: Bürokratieabbau und Vertrauenskultur
Der Kreistag machte deutlich, dass die Richtlinie mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand umgesetzt werden soll. Mit der Anpassung wolle man den Betrieben in wirtschaftlich schwierigen Zeiten entgegenkommen und gleichzeitig am Grundsatz der Arbeitsplatzschaffung festhalten.
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