Landkreis Holzminden (zir). Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) hat im Namen der im Landkreis Holzminden organisierten Taxenunternehmer*innen eine Anpassung des geltenden Taxentarifs beantragt. Die letzte Änderung der Entgelte trat im Januar 2023 in Kraft. Auch in den benachbarten Landkreisen Göttingen und Northeim wurden entsprechende Anträge gestellt.
Hintergrund des Antrags
Begründet wurde die Tarifänderung mit gestiegenen Betriebskosten im Taxengewerbe. In der aktuellen Beschlussvorlage 75/2025 werden konkret neue Entgeltsätze genannt, die insbesondere den Grundbetrag und die Preisgestaltung bei Nachtfahrten betreffen.
Der neue Grundbetrag für die Bereitstellung einer Taxe beträgt künftig 5,00 Euro. Dieser beinhaltet eine Fahrtstrecke von 29,41 Metern sowie eine Wartezeit von 9,47 Sekunden. Für Fahrten zwischen 22:00 und 05:59 Uhr gilt ein erhöhter Grundbetrag in Höhe von 5,30 Euro. In diesem Betrag ist eine Strecke von 34,48 Metern enthalten, während die Wartezeit unverändert bleibt.
Änderungen bei der Fahrleistung und Anfahrt
Das Entgelt für die weitere Fahrleistung wird mit 0,10 Euro pro angefangener Teilstrecke von 29,41 Metern berechnet. In der Nachtzeit verringert sich diese Teilstrecke auf 27,78 Meter – sowohl für die Fahrt als auch für die Anfahrt zum Fahrgast.
Zusätzlich präzisiert die neue Regelung Definitionen für Beförderungen, Anfahrten und Kostenregelungen im Fall von Nichtantritt der Fahrt. Wird eine Bestellung nicht mindestens 30 Minuten vor Fahrtbeginn storniert, ist der Grundbetrag dennoch zu entrichten. Gleiches gilt, wenn die Anfahrt zur Bestellerin oder zum Besteller bereits erfolgt ist – vorausgesetzt, sie fällt unter die im Antrag definierte Anfahrtsregelung.