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Donnerstag, 28. November 2024 Mediadaten Fankurve
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Die Tinte, mit denen die Wahlergebnisse notiert wurden ist noch nicht ganz getrocknet, die neuen Akteure noch nicht in Amt und Würden, da wird mittels eines ausgehandelten Koalitionsvertrages der zukünftigen Ampelkoalition im Landkreis bereits deutlich, was die Kreiseinwohner*innen in der neuen Legislatur zu erwarten haben. Während die Wahlprogramme der SPD und GRÜNEN in Sachen Schulpolitik den Wähler*innen noch vorgaukelten, man wolle alle Schulstandorte erhalten und nach der Wahl unter Einbeziehung aller Akteure neu denken, wird bereits mit diesem Koalitionsvertrag die Richtung in Sachen Schulpolitik ohne genannte Einbeziehung festgezurrt. Und darin ist nicht mehr vom Erhalt aller Schulen zu lesen, sondern nun wird es wohl zur Schließung des Schulstandortes Stadtoldendorf kommen. 

Dabei wurde offenbar die Präambel des Vertrages bereits beim Schreiben des Kapitels zur Schulpolitik ausgeklammert. Dort liest man, dass die Politik der neuen Mehrheitsgruppe auf den Grundsätzen „ökologischer Nachhaltigkeit“ basieren solle. Das wird man durch einen zusätzlichen massenhaften Schülertransfer schwer erreichen. Denn Stadtoldendorf hat als zweitgrößte Stadt des Landkreises auch entsprechend viele Schüler*innen, die zukünftig an andere Orte werden reisen müssen. 

Der Koalitionsvertrag wird stolz von sechs Lokalmatador*innen präsentiert: zwei aus Eschershausen, eine aus Delligsen, zwei aus Holzminden und einer aus Bevern. Nun bekommen Eschershausen, Delligsen und Holzminden ihre Schulneubauten, Bevern bleibt in direkter Nachbarschaft zu Holzminden erhalten. Stadtoldendorf geht leer aus. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Ob das ursprüngliche Hauptziel, die Abwanderung von Schüler*innen aus dem Landkreis zu stoppen, so erreicht werden kann, bleibt mehr als fraglich. 

Torsten Maiwald 
Stadtoldendorf

*Für die Inhalte eines Leserbriefs ist einzig der genannte Autor verantwortlich, die Weser-Ith News distanziert sich von dem jeweiligen verfassten Artikel. Die jeweiligen Leserartikel enthalten dazu den Namen des Urhebers. Die Weser-Ith News behält sich das Recht vor, Leserartikel zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht insofern nicht.

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