Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 29. März 2024 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige

Die letzten Kommunalwahlen sind nur wenige Wochen her und schon versucht die Regierungskoalition aus SPD und CDU in Hannover grundlegende Werte des Kommunalverfassungsgesetztes so zu ändern, sodass kleinere Parteien und Wählergemeinschaften möglicherweise kein Stimmrecht, sondern nur ein Rederecht in den kommunalen Vertretungen erhalten sollen. Die Landesregierung plant die Änderung des Auszählverfahrens für die Sitzverteilung in Ausschüssen dahingehend, dass das künftige Höchstzahlverfahren nach d´Hondt für größere Fraktionen vorteilhafter wäre. Kleinere Parteien oder Wählergemeinschaften hätten dann nur ihr Grundmandat. Das bedeutet, dass sie kein Stimm-, sondern nur noch ein Rederecht hätten. 

Dieser Schachzug bedeutet nicht nur einen Angriff auf demokratische Werte, sondern verringert die Möglichkeit kleinerer Wählergruppierungen, ihr bislang verbrieftes Recht auszuüben. Begründet wird diese Änderung der Regierungskoalition mit der zunehmenden Zersplitterung der Kommunalparlamente, was deren Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten verlangsame und einschränke. Eingeschränkt werden im höchsten Maße die Möglichkeiten der kleinen Parteien an wichtigen Entscheidungen teilzuhaben und dies widerspreche auch dem Wählerwillen, der kleineren Parteien oder Wählergemeinschaften ihre Stimmen gegeben haben. Gleichzeitig wird die Chancengleichheit stark beeinträchtigt. Fragwürdig erscheint auch der Zeitpunkt einer solchen möglichen Landtagsentscheidung so kurz nach den Kommunalwahlen. Sollte der Landtag mit Stimmenmehrheit der großen Koalition diesen Beschluss fassen, ist der Gang an den niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg durch die Oppositionsparteien ziemlich sicher. 

Eine derartige, nach meiner Auffassung rechtswidrig Handlungsweise, schafft noch mehr Misstrauen unter den Wählerinnen und Wähler, die wir gerade jetzt nicht gebrauchen können, da die Wahlbeteiligung weiter abgenommen hat. Oftmals wird dies vom Wähler zu Recht begründet, dass die in Berlin oder anderen Landesparlamenten eh das machen, was sie wollen, ohne den eigentlichen Wählerwillen zu berücksichtigen. Das Wählervotum ist es, das über die Mehrheitsverhältnisse entscheidet und wird beiden großen Parteien von SPD und CDU ihr Missfallen bei den nächsten Landtagswahlen im Oktober 2022 sicherlich aussprechen. Ich kann nur die Regierungskoalition in Hannover auffordern: “Hände weg vom Kommunalverfassungsgesetz und akzeptieren sie die Stimmenzugewinne kleinerer Parteien und Wählergemeinschaften. Begrenzen sie nicht ihre Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte.“ 

Unsere Demokratie lebt vom Recht mitzuentscheiden und nicht von einer Bevormundung. 

Friedhelm Bandke 
Eschershausen

*Für die Inhalte eines Leserbriefs ist einzig der genannte Autor verantwortlich, die Weser-Ith News distanziert sich von dem jeweiligen verfassten Artikel. Die jeweiligen Leserartikel enthalten dazu den Namen des Urhebers. Die Weser-Ith News behält sich das Recht vor, Leserartikel zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht insofern nicht.

 
Anzeige
Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255