Eschershausen-Stadtoldendorf (lbr). In diesem Superwahljahr dürfen die Bürger*innen der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf gleich zweimal ihre Stimmen abgeben. Am 12. September steht die Kommunalwahl an und am 26. September wird der Bundestag gewählt. Die Wahlen gehen in diesem Jahr mit der Corona-Pandemie einher und daher steht das Thema Briefwahl bei zahlreichen Wähler/*innen erstmals im Raum.
Bereits in den letzten Jahren ist der Anteil der Briefwahl-Nutzer deutlich gestiegen. Medienangaben zufolge nutzten 21,4 Prozent der Wähler/*innen zur Bundestagswahl 2009 die Briefwahl und im Jahr 2017 waren es schon 28,6 Prozent. Gerade jetzt in der Pandemie erwarte man einen neuen Rekord in diesem Bereich. Das Wohnzimmer zur eigenen und sicheren Wahlkabine machen, sich seine Optionen nochmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen und die Wahlsonntage entspannt genießen - die Briefwahl bietet zahlreiche Vorteile, doch wie genau funktioniert das eigentlich und welche verschiedenen Möglichkeiten gibt es?
Alles beginnt mit der Wahlbenachrichtigung
Um überhaupt an der Wahl teilnehmen zu können und mit ihrer Stimme eine Partei oder einen Kandidaten zu unterstützen benötigen Sie eine Wahlbenachrichtigung. In diesem Jahr haben die Einwohner der Samtgemeinde eine gelbe und eine weiße Wahlbenachrichtigung per Post erhalten. Der gelbe Streifen ist für die Kommunalwahl am 12. September und die weiße Karte für die Bundestagswahl am 26. September. Mithilfe der Benachrichtigung kann der Wahlschein beantragt werden.
Wahlschein beantragen - Die verschiedenen Optionen
Auf der Wahlbenachrichtigung werden dem potenziellen Wähler gleich mehrere Optionen zur Auswahl angeboten. Alles kann beispielsweise über den Postweg laufen. Auf der Rückseite der Karte kann der Wahlberechtigte seine Daten angeben und ankreuzen, dass die Unterlagen zu ihm nach Hause geschickt werden können. Dort kann die Entscheidung am heimischen Küchentisch getroffen und die Kreuze auf dem Sofa getätigt werden. Die Unterlagen können jedoch auch an eine andere Adresse geschickt werden. Sollte man mit der Familie im Urlaub sein, zu Besuch bei Freunden oder seine Wahlunterlagen lieber ins Büro geschickt bekommen möchte, kann auch dies auf der Karte vermerkt werden.
Die Unterlagen können nicht nur auf dem Postweg beantragt werden, sondern auch digital über den QR-Code, der sich auf der Wahlbenachrichtigung befindet. Im Netz kann die Adresse direkt eingegeben werden und die Wahlunterlagen werden an die Wunschadresse geschickt. Die dritte Option, die allerdings lediglich bei der Kommunalwahl (gelbe Karte) möglich ist, ist die Abholung im Bürgerbüro der jeweiligen Gemeinde. Entweder können die Unterlagen einfach abgeholt und in den eigenen vier Wänden ausgefüllt werden oder aber direkt im Rathaus. Eine Wahlkabine und eine Wahlurne stehen in den Bürgerbüros bereit und es kann während der Öffnungszeiten auch direkt vor Ort abgestimmt werden.
Den Antrag für eine andere Person stellen
Besonders ältere Wähler oder Menschen mit Behinderungen, die Unterstützung benötigen oder sich den Weg ins Wahllokal ersparen möchten, können eine Vollmacht ausfüllen und jemand anderen beauftragen oder ins Rathaus schicken. Die Vollmacht befindet sich als Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung. Zum einen muss der Wahlberechtigte einen Teil ausfüllen sowie seine Unterschrift leisten und zum anderen muss der Bevollmächtigte auf der Benachrichtigung den Erhalt der Unterlagen bestätigen. Außerdem darf jede Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte als Bevollmächtigter unter-stützen.
Diese Unterlagen sind im Wahlbrief zu finden
Die Unterlagen für die Briefwahl setzen sich aus einer Anleitung, dem Wahlschein, den Stimmzetteln und den jeweiligen Umschlägen zusammen. Auf kommunaler Ebene werden es mehrere Stimmzettel sein, für die Gemeinderäte oder Stadträte und den Kreistag. Dort können die Wähler ihre Kreuze setzen und die Stimmzettel anschließend in die passende Umschläge stecken, die farblich gekennzeichnet sind. Der Wahlschein muss ausgefüllt und unterzeichnet werden, ansonsten ist die Abgabe der Stimmen nicht gültig. Der Wahlschein beinhaltet die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Eine gefälschte Versicherung ist in Deutschland strafbar. Zum Abschluss kommen alle Unterlagen zusammen in den roten Umschlag. Dieser kann dann im Rathaus abge-geben oder in den nächsten Briefkasten gesteckt werden.
Für die Bundestagswahl ist es lediglich ein Stimmzettel, die Anleitung und natürlich der Wahlschein. Nachdem die zwei Stimmen, eine für den Kandidaten und die Zweitstimme für eine Partei, abgegeben wurden, kommt der Stimmzettel in einen blauen Briefumschlag. Alle Unterlagen zusammen, also die Wahlbescheinigung und der blaue Umschlag mit den Stimmzetteln, kommen in einen roten Briefumschlag, der per Post verschickt werden kann. Die Umschläge müssen nicht frankiert werden, außer man befindet sich im Ausland, dann müssen die Kosten selbst getragen werden.
Die Fristen zur Briefwahl
Ein Wahlschein kann in der Regel bis spätestens Freitag vor dem Wahlsonntag bis 18 Uhr beantragt werden. Der aus-gefüllte Wahlbrief sollte möglichst drei Tage vor der Wahl eingeworfen sein, damit Ihre Stimme auch sicher berücksichtigt wird. Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten Sie auch bei Ihrer Gemeinde und im Netz unter landeswahlleiterin.niedersachsen.de
Fotos: lbr