Niedersachsen (red). Das Wirtschaftsministerium unterstützt nach Auskunft des Landtagsabgeordneten Uwe Schünemann die von der Pandemie besonders betroffene Veranstaltungswirtschaft mit zusätzlich 50 Mio. Euro. Schausteller, Messebetreiber und Kino-Besitzer hätten nahezu das ganze Jahr kaum Umsätze generieren können. Leider konnten die Unterstützungsmaßnahmen des Bundes die dadurch entstandenen Verluste nicht ausreichend kompensieren. „Durch den erneuten Lockdown droht vielen Firmen nunmehr die Insolvenz,“ so der heimische CDU Politiker. Daher sollen die unbürokratischen Zuschüsse die Liquidität sichern helfen. Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft erhalten für die Monate April bis Dezember 2020 einen pauschalisierten Umsatzverlustausgleich in Höhe von bis zu zehn Prozent des Vorjahresumsatzes.
Um gerade sehr kleine Unternehmen zu unterstützen, werden die ersten 100.000 Euro Umsatzverlust mit einem Ausgleich von 15 Prozent gefördert. Schausteller können alternativ für die Monate April bis Dezember 2020 einen pauschalen Umsatzverlustausgleich von bis zu 7,5 Prozent des Vorjahresumsatzes erhalten sowie einen Ausgleich der in April bis Dezember 2020 fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehns- oder Leasingverträgen von bis zu 20 Prozent als betriebliche Fixkosten. Sieben Millionen Euro sind speziell für die Kinos reserviert. Voraussetzung für eine Förderung ist die Bewilligung der Überbrückungshilfe II des Bundes. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro.
Nähere Informationen können bei der NBank unter https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Aufstockung-%C3%9Cberbr%C3%BCckungshilfe/index.jsp abgerufen werden.