Hannover/Holzminden (red). Niedersachsens Bauminister Olaf Lies hat am 30. Juli die Ausschreibung für den neuen „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020“ bekannt gegeben. Die niedersächsischen Städte und Gemeinden können seitdem bis zum 11.09.2020 einen Antrag auf Förderung von Investitionen in Sportstätten stellen.
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie stellt der Bund für das Jahr 2020 den Ländern kurzfristig 150 Mio. € für das Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ zur Verfügung, von denen rund 14 Mio. € auf Niedersachsen entfallen. Das Land ergänzt diese Mittel mit weiteren rund 2,8 Mio. € an Landesfinanzhilfen. Die zugrundeliegende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern tritt in Kraft, sobald alle Bundesländer gegengezeichnet haben.
„Ob dieses Programm für die Gemeinden im Landkreis Holzminen infrage kommt, muss von den Verwaltungen umgehend geprüft werden“, so Uwe Schünemann. Daher habe er die Ausschreibung den Hauptverwaltungsbeamten zugeleitet. Bereits zum 11. September müsse der Antrag beim Amt für regionale Landesentwicklung Hildesheim eingereicht werden. „Bei einem Fördersatz von bis zu 90 % lohnt sich schnelles Handeln“, findet der heimische CDU-Politiker.
Sabine Tippelt begrüßt die Investition in die Sportstätten in Niedersachsen: „Dem Sport kommt als Ausgleich, zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit, aber auch fu?r den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration eine hohe Bedeutung zu. Das neue Sportsta?ttenfo?rderprogramm ist eine hervorragende Erga?nzung zur bewa?hrten Sta?dtebaufo?rderung. Gerade die in der Corona-Pandemie besonders belasteten Kommunen erhalten so die Mo?glichkeit sich im Hinblick auf ihre Infrastruktur im Bereich von Sportsta?tten fu?r die Zukunft aufzustellen.“
Bauminister Olaf Lies: „Sport kommt in seinen Funktionen als Ausgleich, zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit, aber auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration eine hohe Bedeutung zu. Ich begrüße das neue Sportstättenförderprogramm als Ergänzung zur bewährten Städtebauförderung daher sehr. Gerade die in der Covid-19-Pandemie besonders belasteten Kommunen erhalten so die Möglichkeit sich im Hinblick auf ihre – häufig von Sanierungsstau betroffene – Infrastruktur im Bereich von Sportstätten für die Zukunft aufzustellen.“
Förderfähig sind Sportstätten, die primär der Ausübung von Sport dienen, sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Nebeneinrichtungen (z. B. Umkleide- und Sanitärräume). Weitere Fördervoraussetzung ist u. a., dass die Sportstätte grundsätzlich in einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet liegen muss. Gefördert werden können die bauliche Sanierung und der Ausbau, in Ausnahmefällen auch der Neubau.
Anders als in den Regelprogrammen der Städtebauförderung ist eine Förderung zu einem Fördersatz von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich (Bundesbeteiligung 75 %, Landesbeteiligung 15 %).
Na?here Informationen zu dem Fo?rderprogramm sowie die Ausschreibung fu?r das Programmjahr 2020 erhalten Sie unter: https://www.umwelt.niedersachsen.de/sportstaettenfoerderung/investitionspakt-zur- forderung-von-sportstatten-191263.html