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Samstag, 27. Juli 2024 Mediadaten Fankurve
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Hannover (red). Zur Erreichung der im Koalitionsvertrag angestrebten Klimaneutralität der Landesverwaltung bis zum Jahr 2035 wird das Land Niedersachsen bei seinen Neubaumaßnahmen zukünftig ausschließlich Wärmeversorgungsanlagen mit regenerativen Energieträgern verwenden. Ausgenommen sind Neubaumaßnahmen, die über Nah- oder Fernwärmenetze oder über sogenannte Kraft-Wärmekopplungsanlagen mit Wärme versorgt werden.

Auch bei Bestandssanierungen soll auf den Einsatz von Anlagen mit fossilen Energieträgern grundsätzlich verzichtet werden. Ausnahmen soll es nur noch in Einzelfällen geben, wenn beispielsweise schneller Handlungsbedarf besteht, um den Dienstbetrieb der Liegenschaft aufrechtzuerhalten. Eine Umstellung auf eine regenerative Wärmeversorgungsanlage ist jedoch häufig mit einem erheblichen Eingriff in die Gebäudesubstanz verbunden und darum nur schrittweise umsetzbar.

„Wir wollen in einem Zeitraum von lediglich 12 Jahren die Klimaneutralität der Landesverwaltung erreichen. Es ist nahezu unmöglich dieses Ziel zu erreichen, wenn wir heute noch in Neubauten Wärmeversorgungsanlagen mit nicht erneuerbaren Energieträgern einsetzen. Zudem machen wir uns damit unabhängiger von fossilen Energieimporten. Das Staatliche Baumanagement Niedersachsen wird darum bei zukünftigen Projekten mit regenerativen Wärmeversorgungsanlagen arbeiten, auch wenn damit kurzfristig Investitionsmehrkosten verbunden sein können.“ erklärte der für das Staatliche Baumanagement zuständige Finanzminister Gerald Heere.

Der Wärmeverbrauch in landeseigenen Gebäuden konnte seit dem Jahr 1990 um rund 20 Prozent auf knapp 590 GWh signifikant gesenkt werden. Diese Reduktion ist auch auf die in den zurückliegenden Jahren durchgeführten Sanierungsprogramme zurückzuführen. Allerdings ist der Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich bisher eher marginal. Dies liegt in erster Linie in der Wirtschaftlichkeit fossiler Brennstoffe gegenüber erneuerbaren Energien begründet.

Da das Land Niedersachsen für den Strombereich der landeseigenen Gebäude seit dem Jahr 2017 zu 100% Ökostrom bezieht, besteht bilanziell weitgehende Klimaneutralität in diesem Energiebereich.

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