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Samstag, 21. Dezember 2024 Mediadaten Fankurve
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Hameln (red). Mit einem Auto ohne Versicherungsschutz auf deutschen Straßen unterwegs zu sein ist nicht nur eine Straftat, sondern im Falle eines Unfalls zusätzlich auch richtig teuer. Denn die Schadenskosten muss der Unfallverursachende in einem solchen Fall selber tragen. Besonders unglücklich ist es für denjenigen jedoch, wenn der Unfallgegner ein Mitarbeiter des Landkreises ist, der den Unfallwagen bereits zur Stilllegung auf dem Zettel hat. So geschehen am Donnerstag gegen 15:40 Uhr auf der Fluthamelstraße in Hameln. 

Als ein Mitarbeiter des Landkreises seinen VW anhalten musste, um als nächstes auf das Gelände des Straßenverkehrsamts abzubiegen, reagierte der Fahrer im Kleintransporter dahinter zu spät und fuhr auf den Golf auf. Durch den Zusammenstoß wurden beide Fahrzeuge derart beschädigt, dass sie nicht weiterfahren konnten. Der Mitarbeiter des Landkreises wurde bei dem Unfall zusätzlich leicht verletzt.

Aber für den 29-jährigen Hamelner, der den Unfall verursacht hatte, wurde es noch schlimmer. Denn sein Unfallgegner erkannte das Kennzeichen des Sprinters sofort und konnte der Polizei berichten, dass der Kleintransporter nicht mehr haftpflichtversichert sei. Der Wagen sei von ihm bereits zur Stilllegung gesucht worden. Nach Einsicht in die entsprechende Akte wurde der Transporter vor Ort stillgelegt. 

Weiterhin wurden durch die Polizei Hameln entsprechende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gegen den 29-jährigen Auslieferungsfahrer eingeleitet. Auch gegen den Halter des Transporters wurde eine Straftat eingeleitet, da er dem Fahrer das nicht versicherte Fahrzeug zur Fahrt überlassen hatte.

 

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