Landkreis Hameln (red). Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Geschäftsbereich Hameln weist auf mögliche Einschränkungen infolge eines angekündigten dreitägigen Warnstreiks im öffentlichen Dienst der Länder hin.
Demnach kann es von Montag, 2. Februar, ab 0 Uhr bis Mittwoch, 4. Februar 2026, um 24 Uhr zu erheblichen Beeinträchtigungen im Straßenbetriebsdienst auf Bundes- und Landesstraßen kommen. Davon betroffen ist auch der Winterdienst im Weserbergland.
Nach Angaben der Landesbehörde sollen über entsprechende Notdienstvereinbarungen mit den Gewerkschaften sichergestellt werden, dass der Winterdienst grundsätzlich durch Fremdunternehmen aufrechterhalten wird. Abhängig von der jeweiligen Witterungslage könne es dennoch zu spürbaren Einschränkungen und erschwerten Verkehrsbedingungen kommen.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Geschäftsbereich Hameln bittet Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer daher, im genannten Zeitraum besonders vorsichtig und rücksichtsvoll zu fahren.