Samstag, 21. Juni 2025 Mediadaten Fankurve
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Bad Pyrmont (red). Die Stadt Bad Pyrmont erinnert alle Hundehalterinnen und Hundehalter an ihre gesetzliche Pflicht zur Anmeldung ihres Tieres. Wer einen Hund anschafft oder mit einem bereits vorhandenen Hund nach Bad Pyrmont zieht, muss dies innerhalb von zwei Wochen der Stadt schriftlich mitteilen.

Auch neugeborene Hunde sind betroffen: Spätestens mit dem Ablauf des dritten Lebensmonats gilt ein Hund als angeschafft und muss angemeldet werden. Derzeit sind etwa 1.390 Hunde offiziell bei der Stadt zur Hundesteuer registriert. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die tatsächliche Zahl deutlich höher liegt.

Verstärkte Kontrollen geplant

Die Stadtverwaltung kündigt an, in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen durchzuführen. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Darüber hinaus wird nochmals darauf hingewiesen, dass Hunde eine gültige Hundesteuermarke deutlich sichtbar tragen müssen.

Anmeldungen können im Fachgebiet Finanzen und Wirtschaft im Rathaus, Zimmer 416, vorgenommen werden – und zwar montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie zusätzlich freitags von 14 bis 16.30 Uhr.

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