Landkreis Holzminden (red). Wegen der anhaltend kalten Witterung hat der Landkreis Holzminden seine Allgemeinverfügung für die Sperrung der größten und am stärksten frequentierten Rodelhänge im Kreisgebiet bis Ende Januar verlängert. Um Missverständnissen vorzubeugen, ist in der neuen Verfügung auch noch einmal klargestellt, was verboten und was erlaubt ist.
Betroffen von dem Rodelverbot waren schon seit letztem Freitag ein zum Landkreis gehörender Hang auf dem Köterberg, die Flughafenwiesen auf dem nördlichen Ithkamm, der Kammweg um Wilhelm-Raabe-Weg am Roten Fuchs im Hils und zwei Rodelhänge im Solling in der Nähe Silberborns bzw. Neuhaus´. Dabei ist ganz konkret das Rodeln verboten, Spazierengehen, Ski-Langlauf, Walking oder das Hinterherziehen eines Schlittens beim Spazierengehen bleibt weiter erlaubt. „Wir wollen möglichen Infektionen vorbeugen, nicht den Menschen das Rausgehen in die Natur verbieten“, macht Landrat Michael Schünemann in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich. Auch die Androhung von Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro sei eine juristisch zwingend in einer solchen Verfügung zu formulierende Maximalahndung. „Wir sind uns mit den ausführenden Ordnungskräften einig, dass Einsicht nicht über Bestrafung, sondern mit Ansprache zum Ziel führt“, ergänzt der Landrat. Nur wo das zu nichts führe, müsste im Zweifelsfall auch hart durchgegriffen werden könne. „Das vergangene Wochenende hat gezeigt, dass das wirklich nur im absoluten Ausnahmefall nötig war“, erklärt Schünemann weiter. Er glaube daran, dass man sich auch weiterhin auf das Verständnis der Bevölkerung verlassen könne.