Hannover (red). Nachdem das Sozialministerium mit weitreichenden Einschränkungen am Wochenende über das Ziel hinausgeschossen ist, tritt nach Auskunft des Landtagsabgeordneten Uwe Schünemann die überarbeitete Verordnung am 8. April in Kraft. Weiterhin gelte, dass physische Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren sind. Auch zu Ostern dürften Besuche nur in einem sehr kleinen Kreis stattfinden. Grillfeste müssten in diesem Jahr unterbleiben. Für Beerdigungen und Begleitung von Sterbenden sei die Einschränkung auf engste Familienangehörige entfallen. Die Höchstgrenze sei aber bei 10 Personen geblieben.

„Die vollautomatischen Waschanlagen können ab Mittwoch wieder genutzt werden“, so Uwe Schünemann, der weiter erklärt: „Die getroffenen Maßnahmen zeigen die erhoffte Wirkung.“

 So sei der Infektionsverlauf eingebremst worden. Es gehe darum, dass für jeden intensiv zu behandelnden Patienten auch ein entsprechender Krankenhausplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Dazu müsse der Anstieg der Corona- Infizierten noch weiter abnehmen. Ob der Zeitpunkt für Lockerungen bereits nach Ostern gekommen ist, werde die Landesregierung nach einer Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 14. April im Einklang mit allen Bundesländern beschließen.

Hinweis der Redaktion

Unter den Voraussetzungen des § 2 zulässig sind insbesondere die nachfolgend genannten Verhaltensweisen: Die Nutzung von Autowaschanlagen für die Reinigung gewerblich oder dienstlich eingesetzter Nutzfahrzeuge sowie für die vollautomatische Reinigung privat genutzter Fahrzeuge ohne Durchführung vor- und nachgelagerter Reinigungsschritte durch die Kundinnen und Kunden.