Hannover (red).Im Rahmen der Veröffentlichung der geänderten Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie erklärt das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport folgendes:
Für Sportlerinnen und Sportler, die mit dem Sport ihren überwiegenden Lebensunterhalt bestreiten, als auch für die Olympia- und Perspektivkader des Deutschen Olympischen Sportbundes und Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes wird das Training als Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit anerkannt.
Innen- und Sportminister Boris Pistorius: „Die Spitzensportlerinnen und -sportler in Niedersachsen bekommen jetzt wieder die Möglichkeit, in ihren Trainingseinrichtungen zu trainieren. Natürlich unter Einhaltung aller geltenden Abstands- und Hygienevorschriften. Ich bedanke mich für das Verständnis der Sportlerinnen und Sportler, dass dies in den letzten Wochen nicht möglich war. Die Entscheidung des Landessportbundes (LSB), den Olympiastützpunkt zu schließen, war seinerzeit richtig. Ich habe dem LSB jetzt aber mitgeteilt, dass er, sobald die neue Verordnung veröffentlicht ist, den Betrieb wieder hochfahren kann. Die kurze Zeit bis dahin kann jetzt zur Herrichtung der Sportstätten genutzt werden. Es geht bei dieser Entscheidung darum, dass die Ausübung des Berufes ermöglicht wird – wozu wir ausdrücklich auch die Kadersportler zählen – und die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Athletinnen und Athleten erhalten bleibt.“
Hintergrund
Die Auslegung der neuen Verordnung lautet wie folgt: Für eine Sportlerin oder einen Sportler ist Training Berufsausübung, wenn:
- ein Arbeitsvertag besteht, der sie oder ihn zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts erforderlich ist, oder
- die Sportlerin oder der Sportler dem Olympia- oder Perspektivkader des Deutschen Olympischen Sportbundes oder dem Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes angehört.