Holzminden (red). Die Auswirkungen der Corona-Epidemie treffen zunehmend auch die Wirtschaft. Die Bundesregierung möchte mit einem weitreichenden Bündel an Maßnahmen die Unternehmen mit der notwendigen Liquidität ausstatten, damit sie möglichst unbeschadet durch die Krise kommen. Zu den wichtigsten Instrumenten zählen Erleichterungen hinsichtlich des Kurzarbeitergeldes, Steuerzahlungen und konkreten Liquiditätshilfen.
Das Kurzarbeitergeld kann künftig bei der Bundesarbeitsagentur beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind; bisher üblich waren 30%. Einen Überblick der Voraussetzungen ist unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen zu finden.
Der Arbeitgeberservice steht unter der Telefonnummer 0 800 55 55 20 für persönliche Gespräche zur Verfügung. Als einer der ersten Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität sollten Unternehmen beim Finanzamt ihre steuerlichen Vorauszahlungen herabsetzen lassen. Des Weiteren hat der Bund zugesagt, die Stundung von Steuerzahlungen zu erleichtern bzw. auf die Vollstreckung im Rahmen der Corona-Krise zu verzichten. Auch auf Säumniszuschläge soll verzichtet werden.
Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden umfangreiche Liquiditätshilfen zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang werden auch Bürgschaftsprogramme erheblich ausgeweitet. Die Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie liefert weitere Informationen zu den verabschiedeten Sofortmaßnahmen: www.bmwi.de. Ansprechpartner für die Inanspruchnahme der diversen Programme ist der bei der Hausbank zuständige Firmenkundenberater.
Dem Land Niedersachsen ist die möglichst schnelle und unkomplizierte Unterstützung der niedersächsischen Wirtschaft ein großes Anliegen. Die Förderbank die Landes – die NBank – bereitet dazu gegenwärtig ein Kredit- Programm für kleine und mittlere Unternehmen als schnelle Liquiditätshilfe (bis zu 50.000,- €) vor. Ein zweites Programm (über 50.000,- €) ist ebenfalls in Vorbereitung.
In beiden Fällen muss zuvor eine Absicherung durch das Land, etwa durch einen Haftungsfonds, gewährleistet werden. Beide Kreditprogramme sollen direkt durch die NBank vergeben und ohne Beteiligung einer Hausbank gewährt werden. Nähere Informationen sind auf der Internetseite der NBank: www.nbank.de zu finden. Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat zu Fragen rund um die Corona- Epidemie und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft eine Hotline eingerichtet: Tel: 0511 120 5757 (8 - 20 Uhr). Auf der Internetseite: www.mw.niedersachsen.de sind weitere Ansprechpartner genannt.
Auch die Kammern stellen für ihre Betriebe umfangreiche Informationen bereit. Das gilt z.B. für Fragen rund um Aus- und Weiterbildungsprüfungen, zu Einreiseverbote für bestimmte Länder usw. www.hannover.ihk.de und www.hwk-hildesheim.de Die Wirtschaftsförderung des Landkreis Holzminden hat in ihren Gesprächen mit regionalen Wirtschaftspartnern – von der Arbeitsagentur über die Banken bis zu den Kammern – durchweg positive Signale erhalten.
Alle wollen unterstützen, damit die aktuelle, noch nie da gewesene Herausforderung von der heimischen Wirtschaft so gut wie möglich gemeistert wird. Für Rückfragen stehen Dr. Jutta Klüber-Süßle oder Nicole Christoph unter 0 55 31 - 707 110 zur Verfügung.