Stadtoldendorf (red). Vor der 1. Großen Strafkammer beginnt am 9. März 2026 das Verfahren gegen einen 37-jährigen Angeklagten. Ihm werden versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte in der Nacht des 12. September 2025 in Stadtoldendorf in das Haus des später geschädigten Zeugen eingedrungen sein. Hintergrund soll ein vorangegangener Verkauf von Amphetamin gewesen sein, das nach Darstellung des Angeklagten von schlechter Qualität gewesen sei.
Im Inneren des Hauses soll es zu einer Auseinandersetzung gekommen sein. Nachdem der Zeuge erklärt haben soll, eine Rückabwicklung des Kaufes sei mangels Geldes nicht möglich, soll sich der Angeklagte entschlossen haben, den Zeugen zu töten.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, verschiedene im Wohnzimmer befindliche Gegenstände – darunter einen Ventilator, ein Kassettenradio, ein abgebrochenes Tisch- oder Stuhlbein sowie eine Eisenstange – ergriffen und dem Zeugen damit mindestens zehn Schläge gegen den Kopf sowie weitere Schläge gegen den Körper versetzt zu haben. Dabei soll er geäußert haben, er werde den Zeugen töten.
Anschließend soll der Angeklagte dem bereits stark blutenden Mann das Kabel eines Kassettenradios um den Hals gewickelt und versucht haben, ihn zu erdrosseln. Als der Zeuge das Zuziehen verhindert haben soll, habe der Angeklagte ihm laut Anklage die Hände um den Hals gelegt.
Erst als sich durch einen weiteren Zeugen alarmierte Polizeikräfte unter lauten Rufen dem Haus genähert haben sollen, soll der Angeklagte aus Angst vor Entdeckung von seinem Vorhaben abgelassen haben.
Der Geschädigte erlitt nach Darstellung der Anklagebehörde zahlreiche, teils potenziell lebensbedrohliche Verletzungen, insbesondere im Gesicht und am Kopf. Für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.