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Montag, 08. Dezember 2025 Mediadaten Fankurve
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Holzminden (zir). Vor dem Amtsgericht Holzminden hat sich am Donnerstag ein 41-jähriger Mann wegen mehrfacher Bedrohung verantworten müssen. Klägerin war seine 48-jährige Schwester, die gemeinsam mit ihrem Ehemann mehrere einschneidende Drohungen gegen sich und ihren Sohn geschildert hat. Der Fall sorgte aufgrund der familiären Hintergründe und zahlreicher Vorwürfe auf beiden Seiten für besondere Aufmerksamkeit.

Der Vorfall, der zur Anklage führte, datiert auf den 11. Oktober 2024. An diesem Tag trafen der Angeklagte sowie seine Schwester und ihr Ehemann in der Höxteraner Innenstadt aufeinander. Während die Schwester von eindeutigen Drohungen berichtete, zeichnete der Angeklagte eine völlig andere Version des Geschehens.

Der 41-Jährige erklärte vor Gericht, er habe lediglich auf einer Bank einen Kaffee getrunken, als der Schwager auf ihn zugekommen sei, seinen Kopf heruntergedrückt und ihn beleidigt habe. Anschließend sei es zu einem Wortwechsel gekommen, bevor die Beteiligten in ein Geschäft gegangen seien. Die Schwester habe dies aus der Entfernung beobachtet. Der Angeklagte führte zudem an, der Schwager habe in der Vergangenheit mehrfach versucht, Geld von ihm zu verlangen und ihn wiederholt bedroht. Auch gegen die Schwester gebe es seinerseits Vorwürfe. Eine einstweilige Verfügung von 2021, nach der sich die Geschwister 150 Meter fernhalten müssen, sei kaum einzuhalten, da man sich bei Besuchen bei den Eltern öfter über den Weg laufe.

Die Schwester schilderte die Abläufe völlig anders. Sie habe Besorgungen in Höxter erledigen wollen, als ihr Bruder ihnen auf Türkisch zugerufen habe: „Schau an, da kommen sie. Brauchst du wieder Geld für das Grab deines Vaters?“ Diese Bemerkung richtete sich an den Schwager, dessen Vater kurz zuvor verstorben war. Zudem habe der Bruder Sätze wie „Warte ab, ihr sterbt eh bald“ geäußert. Die Schwester berichtete von zahlreichen früheren Bedrohungen – unter anderem habe der Angeklagte versucht, ihre Kinder mit dem Auto anzufahren. In Gegenwart der Mutter habe er zudem gesagt: „Es ist erst vorbei, wenn ich sie und ihren Bastardsohn umgebracht habe.“ Auch im Geschäft sei es zu weiteren verletzenden Äußerungen gekommen. Ihrem Sohn habe der Angeklagte auf einer Weserbrücke zugerufen, was wäre, wenn er ihn hinunterwerfen würde.

Der Richter zeigte sich von der Darstellung der Schwester überzeugt und stellte fest, dass ihre Schilderungen stimmiger wirkten. Der Angeklagte räumte ein, dass zumindest die Aussage im Geschäft – „Bist du hier, um wieder von Männern verführt zu werden? Wirst eh bald sterben“ – der Wahrheit entspreche. Zunächst äußerte der Richter, eine Einstellung des Verfahrens sei möglich, sofern der Angeklagte sechs Monate lang nicht erneut auffällig werde. Doch als der 41-Jährige während einer weiteren Aussage der Schwester hämisch zu lachen begann, nahm der Richter diese Aussicht zurück und rügte das Verhalten scharf.

Auch der Schwager bestätigte die Drohungen, darunter den Satz zum Grab des verstorbenen Vaters sowie die Äußerung „Ihr werdet krepieren“. Er betonte, er habe Angst, der Angeklagte könne seiner Familie etwas antun.

Die Staatsanwältin schloss sich den Schilderungen der Schwester und des Schwagers an. Die Klägerin sei sichtlich mitgenommen gewesen. Sie forderte eine Bewährungsstrafe von drei Jahren sowie zusätzlich drei Monate Freiheitsstrafe. Der Angeklagte ist bislang nicht im Bundeszentralregister aufgeführt.

Der Verteidiger argumentierte, sein Mandant habe keine direkten Morddrohungen ausgesprochen. Es sei nicht gesagt worden „Ich bringe dich um“, sondern es habe sich um „Wünsche“ gehandelt. Zudem habe die Schwester einige der Vorwürfe nicht unmittelbar gegenüber der Polizei geäußert. Er beantragte daher die Einstellung des Verfahrens.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu drei Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, sowie zu drei Jahren Bewährungszeit. Hinzu kommt eine Zahlung von 1.800 Euro an die Tafel Holzminden, zu leisten in 36 Raten zu je 50 Euro. Auch die Gerichtskosten muss der 41-Jährige tragen. Ziel der Entscheidung sei es, wie der Richter betonte, „Ruhe in die Familie zu bringen“ – und dies sei nur auf diesem Wege zu erreichen.

 

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