Höxter (red). Ein 22-jähriger Mann aus dem Höxteraner Umland geriet gleich zweimal innerhalb weniger Stunden ins Visier der Polizei – beide Male alkoholisiert, ohne Fahrerlaubnis und auf einem nicht versicherten Roller unterwegs.
Bereits am späten Donnerstagabend, 3. April, gegen 23.45 Uhr, fiel der damals noch 21-Jährige einer Streife des Verkehrsdienstes Höxter auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarkts in der Albaxer Straße auf. Der junge Mann war mit einem Kleinkraftrad verbotswidrig vom Gehweg kommend auf die Straße gefahren. Beim Überfahren des Bordsteins klirrten mehrere Glasflaschen, die sich sichtbar in einem Rucksack am Lenker des Zweirads befanden.
Die Beamten folgten dem Roller und stellten ihn wenig später an einer nahegelegenen Tankstelle fest. Dort wurde der Fahrer beim Kauf weiterer alkoholischer Getränke angetroffen. Ein Atemalkoholtest ergab mehr als ein Promille. Zudem räumte der Mann den Konsum von Cannabis ein.
Die Polizei stellte fest, dass der Roller mit einem Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024 versehen war, jedoch eine Geschwindigkeit von bis zu 68 km/h erreichte – deutlich über dem zulässigen Wert für versicherungsfreie Kleinkrafträder. Eine Fahrerlaubnis besaß der Mann nicht. Es folgte eine Blutentnahme, und das Führen von Kraftfahrzeugen wurde ihm ausdrücklich untersagt. Der junge Mann, der um Mitternacht seinen 22. Geburtstag feierte, schob seinen Roller daraufhin zu Fuß nach Hause.
Doch nur rund anderthalb Stunden später – nun offiziell 22 Jahre alt – fiel der Mann erneut auf. Gegen 1.15 Uhr kontrollierten Polizeibeamte ein Kleinkraftrad auf dem Radweg entlang der B64 bei Höxter in Fahrtrichtung Godelheim. Die Beamten vermuteten sofort, dass es sich wieder um denselben Fahrer handeln könnte – und lagen richtig.
Vor seinem Wohnhaus trafen sie den Beschuldigten wenige Minuten später erneut fahrender Weise an. Auch diesmal gab der Mann an, Alkohol konsumiert zu haben. Eine zweite Blutentnahme wurde durchgeführt. Der Fahrzeugschlüssel wurde zur Gefahrenabwehr einbehalten, der Mann durfte nur noch zu Fuß weitergehen.
Den 22-Jährigen erwarten nun mehrere Strafanzeigen – unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss, wiederholtem Verstoß gegen eine Untersagung sowie wegen des Fahrens ohne gültigen Versicherungsschutz.