Grohnde (red). Bereits am Donnerstag, dem 19. Mai, kam es gegen 22:30 Uhr zu einem Polizeieinsatz im Bereich des Kernkraftwerk Grohnde. Im Rahmen einer zuvor nicht angezeigten Protestaktion im Zusammenhang mit der Abschaltung des Atomkraftwerks mit insgesamt sieben Teilnehmenden wurde nach bisherigen Erkenntnissen durch einen 39-jährigen Teilnehmer der Aktion eine Drohne zur Anfertigung von Filmaufnahmen auf der vom Kernkraftwerk gegenüberliegenden Weserseite gestartet. Auch dieser Bereich, einschließlich eines Teilstücks des Weserradweges, befindet sich jedoch noch in einer gekennzeichneten Flugverbotszone um das Kernkraftwerk Grohnde. Da durch den Drohnenpiloten vor Ort keine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorgelegt werden konnte, ergab sich der Anfangsverdacht einer Straftat gegen das Luftverkehrsgesetz. Die Ermittlungen dauern an.

Die Polizei rät jedem Drohnenpiloten vor dem Start seiner Drohne einige wichtige Punkte zu überprüfen: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Welche Regeln gelten für meine Drohne? Wo darf ich meine Drohne fliegen lassen - und wo brauche ich eine Genehmigung?

Alle relevanten Informationen sind online auf der Seite der Deutschen Flugsicherung und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr unter: www.dipul.de zu finden.

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