Eschershausen/ Hildesheim (kp). Am Ende reichten der Kammer die Angaben der Nebenklägerin nicht aus, um einen 25-Jährigen wegen Vergewaltigung zu verurteilen. „Der Angeklagte wurde heute freigesprochen“, sagt Landgerichtssprecher Steffen Kumme auf Nachfrage. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Die Nebenklage hatte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe beantragt.
„Zur Begründung des Urteils gab die Kammer an, dass es Aussage gegen Aussage gestanden hätte“, führt Kumme weiter aus. In solchen Fällen fordere die Rechtsprechung eine besonders gründliche Überprüfung der belastenden Angaben. „Nach Auffassung der Kammer reichten hier die Angaben der Nebenklägerin nicht für eine sichere Überzeugung aus“, sagt er. Unter anderem habe es Abweichungen in den Vernehmungsinhalten gegeben, die letztlich doch Zweifel an der Täterschaft zurückließen.
Dem 25-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, am 31. Oktober 2020 eine Frau in einem Pkw am Stauweiher in Eschershausen vergewaltigt zu haben. Der Vorfall habe sich ganz in der Nähe der Grillhütte ereignet. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Foto: Kai Pöhl