Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Samstag, 21. September 2024 Mediadaten Fankurve
Anzeige
Anzeige

Eschershausen/ Hildesheim (kp). Am Ende reichten der Kammer die Angaben der Nebenklägerin nicht aus, um einen 25-Jährigen wegen Vergewaltigung zu verurteilen. „Der Angeklagte wurde heute freigesprochen“, sagt Landgerichtssprecher Steffen Kumme auf Nachfrage. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Die Nebenklage hatte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe beantragt.

„Zur Begründung des Urteils gab die Kammer an, dass es Aussage gegen Aussage gestanden hätte“, führt Kumme weiter aus. In solchen Fällen fordere die Rechtsprechung eine besonders gründliche Überprüfung der belastenden Angaben. „Nach Auffassung der Kammer reichten hier die Angaben der Nebenklägerin nicht für eine sichere Überzeugung aus“, sagt er. Unter anderem habe es Abweichungen in den Vernehmungsinhalten gegeben, die letztlich doch Zweifel an der Täterschaft zurückließen.

Dem 25-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, am 31. Oktober 2020 eine Frau in einem Pkw am Stauweiher in Eschershausen vergewaltigt zu haben. Der Vorfall habe sich ganz in der Nähe der Grillhütte ereignet. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Foto: Kai Pöhl

Anzeige
Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif#joomlaImage://local-images/win/eckfeld/Symrise_Premium_2024_03_04.gif?width=295&height=255