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Freitag, 03. Juli 2026 Mediadaten Fankurve
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Holzminden. Nach einer Straftat bleiben bei den Geschädigten häufig Fragen und Gesprächsbedarf zurück. Warum ist es passiert? Wie geht es jetzt weiter? Hinzu kommen Unsicherheit, Ängste oder der Wunsch, über das Erlebte zu sprechen, um es besser zu verstehen. Auch die für die Tat verantwortlichen Personen können mit dem Bedürfnis nach Aufarbeitung zurückbleiben.

Genau hier setzt der Täter-Opfer-Ausgleich an: Er ist eine außergerichtliche Konfliktschlichtung und bietet die Möglichkeit, sich über das Geschehen zu verständigen, es aufzuarbeiten und gemeinsam nach Wegen der Klärung zu suchen.

Unterstützung für Jugendliche in der Region

Im Landkreis Holzminden ist dafür die „Projekt Begegnung gGmbH“ die zentrale Anlaufstelle für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Voraussetzung für einen Täter-Opfer-Ausgleich ist, dass beide Seiten dem Verfahren zustimmen – unabhängig davon, von wem der erste Impuls ausgeht. Durch die Begleitung von „Projekt Begegnung“ wird ein geschützter Rahmen geschaffen, in dem über das Erlebte und das Geschehen gesprochen werden kann. Dabei geht es nicht nur um die Tat, sondern auch um die persönlichen Folgen, offene Fragen sowie mögliche Wege der Wiedergutmachung.

Der Täter-Opfer-Ausgleich kann beispielsweise bei Straftaten wie Körperverletzung, Beleidigung oder Diebstahl infrage kommen. Grundsätzlich ist er für jede Straftat geeignet, sofern es sich bei dem oder der Geschädigten um eine Person und nicht um eine Institution handelt.

Isabell Scholz ist ausgebildete Mediatorin in Strafsachen und bei der „Projekt Begegnung gGmbH“ die Ansprechpartnerin für den Täter-Opfer-Ausgleich. Sie beschreibt den Kern des Verfahrens so: „Aussprache, die Wiederherstellung des sozialen Friedens und ein persönlicher Abschluss stehen beim Täter-Opfer-Ausgleich im Vordergrund.“

Chancen für beide Seiten

Für geschädigte Menschen kann das bedeuten, Fragen zu stellen, Belastendes anzusprechen, eine Entschuldigung zu hören, Wiedergutmachung zu erhalten und Ängste abzubauen. Art und Umfang der Wiedergutmachung liegen dabei in der gemeinsamen Absprache zwischen den Beteiligten. Auch Schmerzensgeld oder andere Formen der Wiedergutmachung können Teil einer Vereinbarung sein.

Die Tatverantwortlichen erhalten die Chance, ihre Sicht darzustellen, Verantwortung zu übernehmen und selbst einen Beitrag zur Aufarbeitung zu leisten. Die Tatgeschädigten können aktiv an dem Prozess teilnehmen und ihn mitgestalten.

In der Regel richtet sich das Angebot der „Projekt Begegnung gGmbH“ an Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren. Wird ein Fall jedoch nach Jugendstrafrecht verhandelt, können sich in Ausnahmefällen auch Heranwachsende bis 21 Jahre an "Projekt Begegnung" wenden. Erwachsene haben ebenfalls Anspruch auf einen Täter-Opfer-Ausgleich, wenden sich in der Region dafür jedoch an den Ambulanten Justizsozialdienst in Holzminden.

Ablauf des Täter-Opfer-Ausgleichs

Bei „Projekt Begegnung“ beginnt der Täter-Opfer-Ausgleich mit Vorgesprächen. Die beteiligten Personen schildern dabei den Tatablauf jeweils aus ihrer eigenen Sicht, können Fragen stellen und mit Unterstützung der Mediatorin das Treffen mit der Gegenseite gut vorbereiten. Erst wenn sich alle Beteiligten sicher und gut vorbereitet fühlen, erfolgt ein gemeinsames Gespräch in einer neutralen Umgebung. In diesem Gespräch stehen die persönliche Konfliktklärung und die Erarbeitung einer Wiedergutmachung im Vordergrund. Die Mediatorin unterstützt den Prozess, achtet auf den Opferschutz und steht für Fragen zur Verfügung.

Scholz sagt: „Meine Aufgabe als allparteiliche Mediatorin ist es zu vermitteln. Die Beteiligten gestalten den Prozess selbst.“ Dieser Ansatz macht deutlich, dass keine Lösung vorgegeben wird. Vielmehr sollen die Beteiligten selbst einen Weg finden, der für beide Seiten tragfähig ist.

Unterstützung ist ausdrücklich willkommen

Gerade für Menschen, die mit dem Thema bislang keine Berührung hatten, sind auch die Rahmenbedingungen entscheidend. Das Verfahren ist freiwillig, vertraulich, kostenlos und unbürokratisch. Es gilt zudem als fair und unparteiisch.

„Projekt Begegnung“ weist darauf hin, dass geschädigte Menschen einen solchen Termin nicht allein wahrnehmen müssen. Isabell Scholz sagt: „Wenn der Gang schwerfällt oder das Erlebte nur schwer zu verarbeiten ist, darf natürlich Unterstützung in Form von Familie oder Freunden mitgebracht werden.“

Damit wird deutlich, dass der Täter-Opfer-Ausgleich mehr sein kann als ein ergänzender Schritt im Strafverfahren. Er eröffnet als außergerichtliche Konfliktschlichtung die Möglichkeit, Belastungen anzusprechen, offene Punkte zu klären und nach einer Straftat wieder handlungsfähig zu werden. Für Jugendliche und Heranwachsende im Landkreis Holzminden bietet die „Projekt Begegnung gGmbH“ dafür ein erreichbares Beratungsangebot vor Ort. Weitere Informationen stehen unter www.projekt-begegnung.de.

Foto: awin

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