Dielmissen (red). Der Wasserverband Ithbörde/Weserbergland (WVIW) hat in seiner Verbandsversammlung am 23. Oktober 2024 beschlossen, ab dem 1. Januar 2025 auf das öffentlich-rechtliche Gebührenrecht umzusteigen. Ab diesem Zeitpunkt gelten für alle Leistungen rund um die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge.
Der Grund für diesen Wechsel liegt in einer Änderung der Umsatzsteuergesetzgebung (§ 2b UStG), wonach zukünftig der volle Umsatzsteuersatz von 19 % auf Abwasserleistungen angewendet wird. Diese dauerhaften Mehrkosten möchte der WVIW mit dem Wechsel ins öffentlich-rechtliche Gebührensystem vermeiden. Für die Trinkwasserversorgung bleibt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % bestehen, der ebenfalls über die Gebühr abgeführt wird.
Im Zuge des Systemwechsels werden die bisherigen Allgemeinen Ver- und Entsorgungsbedingungen durch neue Satzungen ersetzt, die ab dem 1. Januar 2025 die Kundenbeziehung regeln. Der WVIW hat den Übergang so vorbereitet, dass für die Kunden möglichst wenig Aufwand entsteht.
Ein Informationsschreiben mit detaillierten Antworten auf häufig gestellte Fragen wird allen Kunden zusammen mit der Jahresabrechnung 2024 zugeschickt. Weitere Informationen sind auch auf der Website des Wasserverbandes unter www.wviw.de verfügbar.
Für Rückfragen steht der WVIW unter der Adresse Hauptstraße 3, 37633 Dielmissen, zur Verfügung.