Hildesheim (red). Wer den betrieblichen Teil seiner Ausbildung in Teilzeit absolvieren möchte, musste bislang einen besonderen Grund wie Kinderbetreuung oder Pflege eines Angehörigen nachweisen. Das ist seit 1. Januar 2020 nicht mehr erforderlich. Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes zum Jahresbeginn steht die Teilzeitausbildung allen offen.
Einzige Voraussetzung: Auszubildende und Betrieb müssen sich einig sein. Beide Parteien können eine Verkürzung um bis zu 50 Prozent der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit vereinbaren. Dabei verlängert sich im Gegenzug die Ausbildungsdauer um die gekürzte Zeit. Die Ausbildungsvergütung vermindert sich entsprechend der tatsächlichen wöchentlichen Ausbildungszeit.
Wenn also zum Beispiel Auszubildender und Betrieb eine Verkürzung von 40 Stunden auf 32 Stunden pro Woche, also 20 Prozent weniger, vereinbaren, dann verlängert sich die Ausbildungsdauer um jene 20 Prozent von 36 auf 43,2 Monate. Da angefangene Monate aufgerundet werden, sind im Ausbildungsvertrag 43 Monate einzutragen. Die Ausbildungsvergütung wird entsprechend gekürzt, also ebenfalls um 20 Prozent.
Durch die Erweiterung der Möglichkeiten für eine Teilzeitausbildung sieht auch Delfino Roman, Präsident der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen, Vorteile für Ausbildungsplatzsuchende und Betriebe: „Jugendliche, die aufgrund ihrer persönlichen Situation eine Vollzeitausbildung