Holzminden (red). Aufgrund der aktuellen Corona Verordnung des Landes Niedersachsen vom 8. März öffnet die Stadt Holzminden in Abstimmung mit dem Kreissportbund Holzminden die Sportanlage an der Liebigstraße ab 10. März. 

Auf folgende Vorgaben wird besonders hingewiesen: Die Kontaktbeschränkungen und das Abstandsgebot gem. § 2 Abs. 1 und 2 der Corona-Verordnung gelten nicht bei sportlicher Betätigung von bis zu fünf Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen dürfen Sport treiben Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandsgebots betreten und genutzt werden. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig. Die Erfassung der jeweiligen Teilnehmer obliegt dem jeweiligen Verein. 

Der Sportpark steht den Vereinsmitgliedern in der Zeit von 7 bis 19 Uhr (Mo-Fr) zur sportlichen Betätigung im Rahmen der aktuellen Regelungen zur Verfügung. Kurzfristige Änderungen sind bei veränderten Inzidenzwerten jederzeit möglich.