Landkreis Holzminden (red). Aufgrund aktueller Ausbrüche der Newcastle-Krankheit (ND) in Deutschland – unter anderem in Brandenburg und Bayern, wo bereits mehr als 300.000 Tiere gekeult werden mussten – weist das Kreisveterinäramt nachdrücklich auf die geltende Impfpflicht für Geflügelbestände hin.
Die auch als „atypische Geflügelpest“ bekannte Viruserkrankung ist hochgradig ansteckend und kann bei Hühnern und Puten zu einer Sterblichkeitsrate von bis zu 100 Prozent führen.
Impfpflicht gilt für alle Geflügelhaltungen
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) betont, dass die Impfpflicht ausnahmslos für alle Bestände von Hühnern und Truthühnern gilt. Dies betrifft sowohl gewerbliche Halterinnen und Halter als auch Kleinsthaltungen im privaten Bereich.
„Ein lückenloser Impfschutz ist die einzige wirksame Barriere gegen eine großflächige Ausbreitung“, erklärt Dr. Karte vom Kreisveterinäramt. „Die Impfung schützt nicht nur die eigenen Tiere vor einem qualvollen Tod, sondern bewahrt auch die regionale Landwirtschaft vor schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen und Handelsbeschränkungen.“
Für die Impfung stehen Impfstoffe zur Verfügung, die über das Trinkwasser verabreicht werden können und vom betreuenden Tierarzt auch an Hobbyhalter abgegeben werden dürfen.
Impfstoff kann auch über Geflügelvereine organisiert werden
Da der Impfstoff nur in großen Gebinden verfügbar ist, ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Abgabe an einen Geflügelverein möglich. Dieser bündelt die Impftermine und stellt sicher, dass die Impfungen regelmäßig wiederholt werden.
Das Virus verbreitet sich rasant durch direkten Kontakt, aber auch indirekt über die Luft sowie über kontaminierte Gegenstände wie Futter, Kleidung, Einstreu oder Transportbehälter.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sollten insbesondere auf folgende Anzeichen achten: drastischer Rückgang der Legeleistung und dünnschalige Eier, Atemnot, Schnabelatmen und Ausfluss aus Augen und Nase, wässriger grünlich-gelber Durchfall, teilweise mit Blut, zentralnervöse Störungen wie das Verdrehen des Halses sowie plötzliche Todesfälle in hoher Zahl.
Veterinäramt empfiehlt strenge Hygienemaßnahmen
Um die Impfintervalle sicherzustellen, sollte umgehend der betreuende Tierarzt kontaktiert werden. Außerdem sollte gewährleistet sein, dass der eigene Geflügelbestand ordnungsgemäß beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse registriert ist.
Der Zugang zu den Ställen sollte auf ein Minimum begrenzt bleiben. Dabei sollte stallspezifische Kleidung getragen werden. Schuhwerk und Fahrzeuge sollten anschließend desinfiziert werden.
Bei klinischen Auffälligkeiten oder erhöhten Verlustraten ist das Veterinäramt Holzminden unter der Telefonnummer 0 55 31 / 707-347 erreichbar. Detaillierte Informationen sind auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter www.laves.niedersachsen.de sowie des Friedrich-Löffler-Instituts unter www.fli.de zu finden.