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Dienstag, 28. April 2026 Mediadaten Fankurve
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Gesetzlich geschütztes Biotop: Naturnahes fließendes Binnengewässer.

Landkreis Holzminden (red). Im Laufe des Jahres 2026 werden im Auftrag des Landkreises Holzminden während der jeweiligen Vegetationsperioden gesetzlich geschützte Biotope überprüft und aktualisiert. Mit den Kartierungen wird ab Ende April begonnen.

Betreten von Grundstücken erforderlich

Für die Erfassung ist es notwendig, dass auch Grundstücke betreten werden, auf denen sich entsprechende Biotope befinden. Ziel der Untersuchungen ist die Überprüfung und Aktualisierung der im Landkreis in den 1990er Jahren erfassten Bestände.

Die eingesetzten Erfasserinnen und Erfasser sind in der Methodik geschult und angewiesen, bei den Arbeiten rücksichtsvoll vorzugehen. Alle beteiligten Mitarbeitenden führen eine Bescheinigung als Beauftragte des Landkreises mit sich, die auf Nachfrage vorgelegt werden kann.

Hinweise und Ansprechpartner

Fragen zur Durchführung der Biotopkartierung sollen ausschließlich an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises gerichtet werden, da die beauftragten Kartierenden ein enges Zeitfenster für die umfangreichen Arbeiten haben.

Das Betreten der Flächen ist im Amtsblatt Nr. 14-2026 öffentlich bekanntgegeben worden und online unter landkreis-holzminden.de/amtsblatt abrufbar. Die Untersuchungsgebiete können zudem unter landkreis-holzminden.de/Karte-Untersuchungsgebiete-Nordost eingesehen werden.

Der Untersuchungsraum umfasst unter anderem den südöstlichen Teil des Iths, den gesamten Hils mit Hilsmulde und Delligser Senke, Elfas und Homburgwald sowie den Holzberg bis in den nördlichen Teil des Sollings.

Bei Fragen oder Interesse können sich Bürgerinnen und Bürger an den Landkreis Holzminden, Untere Naturschutzbehörde, „Bürgermeister-Schrader-Str. 24“, telefonisch unter 05531/707-177 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. wenden.

Foto: Stefanie Beyer

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