Holzminden (red). Die Abfallwirtschaft Landkreis Holzminden (AWH) erinnert an den bevorstehenden Zahlungstermin für die Abfallgebühren. Die nächste Fälligkeit ist am 15. März.
Die zuletzt versendeten Bescheide seien sogenannte Dauerbescheide. Diese blieben so lange gültig, bis sie durch einen neuen Bescheid ersetzt würden. Die darin genannten Beträge und Fälligkeitstermine behielten somit ihre Gültigkeit, solange keine gebührenrelevante Änderung eintrete und ein neuer Bescheid erlassen werde.
SEPA-Lastschrift als bequeme Zahlungsoption
Um zukünftige Zahlungstermine noch komfortabler zu gestalten, weist die AWH auf die Möglichkeit eines SEPA-Lastschriftmandats hin. Wird ein entsprechendes Mandat erteilt, wird der fällige Betrag automatisch vom Konto eingezogen.
Der Vordruck für das SEPA-Lastschriftmandat steht auf der Internetseite der Abfallwirtschaft Landkreis Holzminden unter https://www.awh-holzminden.de zum Abruf bereit.