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Dienstag, 28. Oktober 2025 Mediadaten Fankurve
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Holzminden (red). Ab dem 1. Januar 2026 gelten bundesweit neue Richtlinien für die Jugendleiter-Card (JuLeiCa). Mit dem aktualisierten Runderlass werden Ausbildung, Verlängerung und Anerkennung einheitlich geregelt und an aktuelle Qualitätsstandards angepasst. Die Kreisjugendpflege Holzminden weist darauf hin, dass insbesondere bei Verlängerungen Fristen einzuhalten sind.

Einheitliche Karte und neue Vorteile

Die JuLeiCa wird künftig bundesweit einheitlich gestaltet und zentral hergestellt. Ab 2026 sind alle Inhaber automatisch zum Erwerb der Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen berechtigt – eine deutliche Aufwertung für ehrenamtlich Engagierte.

Ausbildung und Fortbildung

Die Grundausbildung umfasst künftig mindestens 40 Zeitstunden, wobei maximal ein Drittel der Inhalte online absolviert werden darf. Zusätzlich ist ein Erste-Hilfe-Kurs verpflichtend. Nur anerkannte Träger der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 75 SGB VIII dürfen JuLeiCa-Ausbildungen durchführen.

Die Karte ist drei Jahre gültig und kann um weitere drei Jahre verlängert werden, wenn eine Fortbildung von mindestens acht Zeitstunden nachgewiesen wird – auch online möglich.

Wichtige Fristen
  • Die Verlängerung muss innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf der Karte beantragt werden. Danach ist eine neue Grundausbildung erforderlich.

  • Erste-Hilfe-Kurse gelten nicht als Fortbildung, sollten aber regelmäßig aufgefrischt werden.

  • Nach einem Grundkurs muss die JuLeiCa innerhalb von sechs Monaten beantragt werden, sonst verfällt der Anspruch.

Sonderregelungen und Hinweise

Hauptberuflich in der Kinder- und Jugendarbeit Tätige (z. B. Pädagogen, Bildungsreferenten) können nur bei zusätzlichem ehrenamtlichem Engagement eine JuLeiCa beantragen. In diesem Fall kann die berufliche Qualifikation anerkannt werden.

Die Kreisjugendpflege rät allen Jugendleitern, deren JuLeiCa bereits länger als 18 Monate abgelaufen ist, dringend dazu, noch vor dem Jahreswechsel 2025/2026 eine Fortbildung zu absolvieren und eine Verlängerung zu beantragen. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Verlängerung mehr möglich.

Kontakt und weitere Informationen

Weitere Informationen sowie den aktuellen und künftigen Runderlass gibt es unter www.ljr.de. Fragen beantwortet die Kreisjugendpflege Holzminden unter 05531 707 – 431, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder auf Instagram: jup_hol.

Die neuen Richtlinien sollen die Qualität der Jugendarbeit bundesweit sichern und das Ehrenamt weiter stärken.

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