Holzminden (red). In den privaten Haushalten stellt sich häufig die Frage, welche Gegenstände zum Sperrmüll gehören und wie diese entsorgt werden können.
Für die Entsorgung des Sperrmülls stehen den Kundinnen und Kunden im Landkreis Holzminden mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: Die Straßensammlung, deren Termine im AWH‑Entsorgungskalender stehen, die Sperrmüllsammlung auf Abruf, die telefonisch (05531-707170) oder über die Homepage der AWH (www.awh-holzminden.de) anzumelden ist, sowie die kostenlose Anlieferung von Sperrmüll im Entsorgungszentrum, die ebenfalls online angemeldet werden kann.
Oft werden Gegenstände als Sperrmüll zur Abholung bereitgestellt oder angeliefert, die kein Sperrmüll, sondern Bau- oder Renovierungsabfälle sind. Was aber ist Sperrmüll?
Die AWH definiert den gebührenfreien Sperrmüll von privaten Haushalten wie folgt: Sperrmüll sind bewegliche Sachen aus privaten Haushaltungen, wie z. B. Möbelstücke, Matratzen oder Teppichläufer usw., die wegen ihrer Sperrigkeit oder Gewichts nicht über die Restabfallbehälter entsorgt werden können. Diese Gegenstände werden in der Regel auch bei einem Umzug mitgenommen.
Weitere bewegliche Sachen aus privaten Haushalten, wie z. B. Geschirr, Vasen, Tontöpfe und -scherben sowie Glas- oder Steinplatten von Tischen und Regalen, usw. gehören zwar grundsätzlich zum Sperrmüll, werden bei den gebührenfreien Sammlungen der AWH jedoch nicht mitgenommen. Bei diesen Sachen handelt es sich um rein mineralische Abfälle, welche die weitere Sperrmüllentsorgung erschweren oder verhindern. Die AWH bietet den Kunden für diese Abfälle in haushaltsüblichen Kleinstmengen die gebührenfreie Annahme an den Entsorgungsanlagen als Bauschutt an.
Im Gegensatz zum Sperrmüll handelt es sich bei Bau- und Renovierungsabfällen um Sachen, die mit einem Gebäude oder Grundstuck fest verbundenen sind oder waren (Wintergärten, Carport, Zäune, Gipskarton- und OSB-Platten, Türen, Fenster, Sanitärwaren, Tapetenreste, usw.). Auch Fußbodenbeläge, die „eingebaut“ (z. B. Laminat) oder verklebt sind (Teppiche, PVC- oder Linoleumbeläge, usw.) fallen unter die Bau- und Renovierungsabfälle. Diese können bei der AWH nur gebührenpflichtig entsorgt werden.
Die AWH bitte die Bürgerinnen und Bürger um Beachtung dieser Regelungen, um eine reibungslose Sperrmüllentsorgung zu ermöglichen. Sollten weitere Fragen u. a. zum Thema Sperrmüll bestehen, stehen dafür der Kundenservice (05531-707170) und die Abfallberatung der AWH (05531-707130) telefonisch sowie für Anfragen per E-Mail (