Holzminden (red). Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems am 26. Oktober 2024 kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung waffenrechtlicher Anträge. Grund dafür sind zusätzliche Überprüfungen, die die Waffenbehörde nun auch beim Zollkriminalamt und der Bundespolizei einholen muss. Betroffen sind unter anderem Anträge auf Waffenbesitzkarten, sogenannte „Kleine Waffenscheine“, Jagdscheine und Sprengstofferlaubnisse.
Die Jagd- und Waffenbehörde des Landkreises Holzminden weist darauf hin, dass sich die Bearbeitungszeit aufgrund der neuen Anforderungen und der angespannten personellen Lage verlängert. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, um den Ablauf nicht weiter zu verzögern. Für allgemeine Rückfragen stehen die Mitarbeitenden der Behörde unter der Rufnummer 0 55 31/707-242 während der Dienstzeiten zur Verfügung.